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Hombrechtikon
05.05.2023

Videoüberwachung beim Schulhaus Tobel

Es handelt sich um eine amtliche Publikation vom 5. Mai 2023. (Symbolbild) Bild: schweiz-switzerland.com
Gestützt auf Art. 13 der Polizeiverordnung der Gemeinde Hombrechtikon vom 7. Dezember 2009 hat der Gemeinderat ein Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes erlassen.

Es geht um den Beschluss vom 16. September 2014 ein Reglement über die Videoüberwachung.

Nebst den bereits bestehenden Standorten (Altstoffsammelstelle Holfüe, Areal rund um den Gemeindesaal, beim Regenbecken Grossacher und bei der Kadaversammelstelle Holflüe) findet das Reglement neu auch Anwendung auf die Videoüberwachung beim Schulhaus Tobel/Velounterstand. Ergänzend zum erwähnten Reglement hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 4. April 2023 für die Videoüberwachung beim Schulhaus Tobel/Velounterstand entsprechende Ausführungsbestimmungen erlassen.

Auflage

Der Gemeinderatsbeschluss vom 4.4.2023 liegt vom 5. Mai bis 5. Juni 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, Schalter Einwohnerdienste, OG, zur Einsicht auf. Er kann auch samt Unterlagen auf der Hombrechtiker Homepage, unter www.hombrechtikon.ch, eingesehen werden.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, 8706 Meilen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Gemeinde Hombrechtikon / Goldküste24