Und zwar ist der Gasthof Krone auf dem Grundstück Kat.- Nr. 10016 ist in dem unter Ziffer 2 aufgeführten Umfang ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG.
Das Objekt ist dauernd und ungeschmälert zu erhalten; Umbauten, Renovationen und Instandstellungsarbeiten sind jeweils nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wahrzunehmen. Der Schutzumfang gilt für folgende Teile und im unten aufgeführten Umfang:
Am Äusseren:
- Die Fassaden des Gasthauses mit originalen Fenster und Türeinfassungen, inkl. Dachflächen.
- Süd-Ost-Ecke: geschmiedetes Wirtshausschild
Im Inneren:
- Die konstruktive Gebäudestruktur, umfassend Tragwerk, Struktur der Geschossdecken, bestehend aus den Balkenlagen und allfälligen Unterzügen, und dem Dachgebälk.
Innenausbauten in folgenden Räumen:
- DG: 3.1 Dachraum: gelagerte und gestemmte Nussbaumtüre, inklusive Beschläge
- 2.0G: 2.1 Korridor: Wandbild an Innen-Südwand
- EG: 0.6/0.7 Treppenhaus/Vorräte: gestemmte Nussbaumtüre, inklusive Beschläge
- EG: 0.3 Restaurant: der Kachelofen, kann falls notwendig umgesetzt werden
- UG: 1.3 Getränke / -1.4 Weinlager: geschnitzter Deckenbalken bzw. Sattel
Möglichkeit von Eingriffen in geschützte Teile:
- Einzelne, gut eingefügte Öffnungen im Untergeschoss der Südfassade sind möglich.
- Zusätzliche, feingliedrige Giebellukarnen im 1. Dachgeschoss sind möglich.
- Durchbrüche und Erweiterungen von Öffnungen von Wänden und Decken für eine Neuanlage der Haupttreppenerschliessung, einen Personen und Warenlift sowie einen Hublift ins Untergeschoss mit Durchbruch einer Fassadenwand sind möglich.
- Nötige Dach, Wand- und Deckendurchbrüche für haustechnische Anlagen sind zulässig, ebenso entsprechende Eingriffe zur Verbesserung der Erdbebensicherheit.
- Eine sorgfältig in die Dachfläche integrierte Solaranlage ist möglich.
Allfällige heute versteckte, archäologisch oder denkmalpflegerisch relevante Funde oder Mängel innerhalb der Bausubstanz oder im Untergrund sind nicht auszuschliessen. Eine Neubeurteilung des Schutzumfangs aufgrund neuer Erkenntnisse bleibt vorbehalten.