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Küsnacht
04.05.2023

Der Gasthof Krone wird unter Schutz gestellt

Das Objekt ist dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Bild: historfen.ch
Das Gebäude Vers.-Nr. 28, General-Guisan-Strasse 1 ist ein Schutzobjekt und wird gestützt auf die Erwägungen unter Schutz gestellt.

Und zwar ist der Gasthof Krone auf dem Grundstück Kat.- Nr. 10016 ist in dem unter Ziffer 2 aufgeführten Umfang ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG.

Das Objekt ist dauernd und ungeschmälert zu erhalten; Umbauten, Renovationen und Instandstellungsarbeiten sind jeweils nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wahrzunehmen. Der Schutzumfang gilt für folgende Teile und im unten aufgeführten Umfang:

Am Äusseren:

  • Die Fassaden des Gasthauses mit originalen Fenster und Türeinfassungen, inkl. Dachflächen.
  • Süd-Ost-Ecke: geschmiedetes Wirtshausschild

Im Inneren:

  • Die konstruktive Gebäudestruktur, umfassend Tragwerk, Struktur der Geschossdecken, bestehend aus den Balkenlagen und allfälligen Unterzügen, und dem Dachgebälk.

Innenausbauten in folgenden Räumen:

  • DG: 3.1 Dachraum: gelagerte und gestemmte Nussbaumtüre, inklusive Beschläge
  • 2.0G: 2.1 Korridor: Wandbild an Innen-Südwand
  • EG: 0.6/0.7 Treppenhaus/Vorräte: gestemmte Nussbaumtüre, inklusive Beschläge
  • EG: 0.3 Restaurant: der Kachelofen, kann falls notwendig umgesetzt werden
  • UG: 1.3 Getränke / -1.4 Weinlager: geschnitzter Deckenbalken bzw. Sattel

Möglichkeit von Eingriffen in geschützte Teile:

  • Einzelne, gut eingefügte Öffnungen im Untergeschoss der Südfassade sind möglich.
  • Zusätzliche, feingliedrige Giebellukarnen im 1. Dachgeschoss sind möglich.
  • Durchbrüche und Erweiterungen von Öffnungen von Wänden und Decken für eine Neuanlage der Haupttreppenerschliessung, einen Personen und Warenlift sowie einen Hublift ins Untergeschoss mit Durchbruch einer Fassadenwand sind möglich.
  • Nötige Dach, Wand- und Deckendurchbrüche für haustechnische Anlagen sind zulässig, ebenso entsprechende Eingriffe zur Verbesserung der Erdbebensicherheit.
  • Eine sorgfältig in die Dachfläche integrierte Solaranlage ist möglich.

Allfällige heute versteckte, archäologisch oder denkmalpflegerisch relevante Funde oder Mängel innerhalb der Bausubstanz oder im Untergrund sind nicht auszuschliessen. Eine Neubeurteilung des Schutzumfangs aufgrund neuer Erkenntnisse bleibt vorbehalten. 

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Der Fristenlauf beginnt für Adressaten mit der Zustellung des Beschlusses, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag enthalten und ist zu begründen.Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Küsnacht / Goldküste24