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Zumikon
02.05.2023

News vom Gemeinderat

Inzwischen sind rund 80'000 ukrainische Kriegsflüchtlinge mit Status S in der Schweiz registriert. (Symbolbild) Bild: local.ch
Der Gemeinderat hat die wichtigsten Termine, wie Gemeindeversammlungen, Gemeinderats-Sitzungen usw., für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt. Weitere drei Traktanden wurden behandelt.

Die Sitzungen des Gemeinderats werden normalerweise weiterhin jeweils am Montag, ab 17:00 Uhr, stattfinden. Die Termine für die Gemeindeversammlungen wurden wie folgt festgesetzt:

  • Dienstag, 11. Juni 2024, 19:00 Uhr (Abnahme Rechnung 2023)
  • Dienstag, 17. September 2024, 19:00 Uhr (allfällige ausserordentliche Gemeindeversammlung)
  • Samstag, 30. November 2024, 10:00 Uhr (Abnahme Budget 2025)

Der Gemeinderat hat entschieden, die Budget-Gemeindeversammlung auch für das Jahr 2024 wieder auf einen Samstag-Vormittag zu legen.

Weiterhin findet auch die monatliche Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten statt. Die neuen Daten sind bereits auf der Website der Gemeinde (www.zumikon.ch/sprechstundegempraesident) aufgeschaltet. Eine Voranmeldung ist zwingend notwendig.

Unterbringungsmöglichkeiten im Asylwesen

Inzwischen sind rund 80'000 ukrainische Kriegsflüchtlinge mit Status S in der Schweiz registriert. Dazu kommen nach wie vor weitere Asylsuchende aus anderen Ländern, wo die Situation prekär ist. Die Aufnahmequote der Zürcher Gemeinden lag im Februar 2022 bei 0,5 Prozent (Zumikon: 28 Personen). Die Quote wurde per 19. April 2022 auf 0,9 Prozent erhöht und per 1. Juni 2023 sogar auf 1,3 Prozent (74 Personen). Damit hat sich die Anzahl der aufzunehmenden Menschen innerhalb von etwas mehr als einem Jahr mehr als verzweieinhalbfacht. Weitere Erhöhungen noch in diesem Jahr können nicht ausgeschlossen werden.

Seit einigen Monaten zeigt sich, dass die Plätze in der Asylunterkunft Schwäntenmos 12 für die Unterbringung von Asylsuchenden nicht ausreichen werden. Der Gemeinderat hat die Planung für den Neubau einer (zusätzlichen) Asylunterkunft im Frühjahr 2022 wieder aufgenommen. Inzwischen ist die Projektierung abgeschlossen und das entsprechende Geschäft kann der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 vorgelegt werden. Sofern die Stimmberechtigten dem Projekt zustimmen werden, gilt es die Zeit bis zur Fertigstellung der neuen Unterkunft (im Idealfall im Frühjahr 2025) mit temporären Lösungen zu überbrücken.

Die allgemeinen Verhältnisse im Asylbereich sind derzeit sehr unbeständig, die Situation verändert sich von Woche zu Woche und stellt die betroffenen Mitarbeitenden im Sozialbereich laufend vor neue Herausforderungen. In diesem Kontext ist es sinnvoll, wenn flexibel und bedürfnisgerecht agiert werden kann. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat zu Lasten der Freien Limite des Gemeinderats einen Rahmenkredit von CHF 150'000.00 für das Anmieten von zusätzlichen temporären Unterkünften zur Unterbringung von Asylsuchenden bewilligt. Dabei gilt es zu beachten, dass die Gemeinde vom Bund für die Unterbringungskosten anteilsmässig entschädigt wird. Konkret handelt es sich um einen Betrag von CHF 17.35 pro Person und Tag, was einer Summe von rund CHF 520.00 pro Monat entspricht. Ein Teil der Mehrkosten wird der Gemeinde somit als Mehrertrag wieder zukommen.

Bauvorschriften und Allgemeine Richtlinien Schrebergartenanlagen

Im Schwäntenmos und in der Tobelmüli betreibt der Hobbygärtner-Verein Zumikon zwei Schrebergartenanlagen. Diese befinden sich auf Grundstücken der Gemeinde Zumikon. Damit eine vernünftige, einheitliche Gestaltung der Gartenhäuser und weiterer Bauten gewährleistet ist, wurden die Bauvorschriften und Allgemeinen Richtlinien ursprünglich gemeinsam vom Vorstand des Hobbygärtner-Vereins und der Gemeinde Zumikon erarbeitet und bei Bedarf überarbeitet. Die Bauvorschriften und Allgemeinen Richtlinien wurden nun
erneut dem geltenden Recht angepasst, so dass u.a. neu auch die Unterbringung von Solaranlagen geregelt ist. Der Gemeinderat hat die Änderungen genehmigt.

Dachvermietung Feuerwehr- und Werkhofgebäude für eine Photovoltaikanlage

Auf dem Vordach des neuen Feuerwehr- und Werkhofgebäudes ist bereits eine Photovoltaikanlage (PVA) installiert, welche sich im Eigentum der Gemeinde Zumikon befindet. Auf dem Hauptdach des Feuerwehrund Werkhofgebäudes sowie dem Dach der Sammelstelle wurde beim Bau der Gebäude keine PVA installiert. Das Dach des Hauptgebäudes wurde allerdings speziell für die Erweiterung mit einer PVA konzipiert und das Dach der Sammelstelle kann ebenfalls in der bestehenden Struktur genutzt werden. In den letzten Monaten wurde von einigen Unternehmen Interesse an einer Dachmiete für den Bau und Betrieb einer PVA angemeldet. Es wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und den Interessenten als Basis für eine Offertstellung abgegeben. Innert der angesetzten Frist gingen insgesamt vier Angebote ein, wovon eines als ungültig qualifiziert werden musste. Das vorteilhafteste Angebot von der activ solar Schweiz GmbH, Binz, hat den Zuschlag für die Erstellung und den Betrieb einer PVA auf der Dachfläche des Feuerwehr- und Werkhofgebäudes sowie der Sammelstelle erhalten. Der Gemeinderat hat den Mietvertrag über eine Laufzeit von  25 Jahren genehmigt.

Spriessung Tiefgarage Dorfplatz. Teilkorrektur Kreditbewilligung

Der Gemeinderat hat am 6. März 2023 einen Kredit von total CHF 134'000.00 (Anteil Gemeinde 50 Prozent = CHF 67'000.00) für die umgehend notwendige Spriessung in der Tiefgarage Dorfzentrum bewilligt. Es handelte sich dabei um eine Sofortmassnahme, um grösseren Schaden von der Tiefgarage und dem darüberliegenden Dorfplatz fernzuhalten, nachdem sich im Zug von Sondagen ergeben hatte, dass die Tiefgarage erhebliche Tragsicherheitsdefizite aufweist. Im Beschluss des Gemeinderats wurde eingehend ausgewiesen,  dass es sich bei den entstehenden Massnahmen und den daraus entstehenden Kosten um Gebundene Ausgaben handelt. Trotzdem erfolgte die Bewilligung darüber hinaus auch zu Lasten der Freien Limite des Gemeinderats, was sich jedoch gegenseitig ausschliesst. Der Gemeinderat hat nun den im März 2023 gefälllten Beschluss dahingehend korrigiert, dass die Freie Limite durch die Kreditbewilligung nicht belastet wird.

Gemeinde Zumikon / Goldküste24