Damit wird auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind, reagiert. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Hausgeflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle melden. Das BLV beobachtet die Situation weiterhin aufmerksam.
Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Möwen. Weiter waren im Kanton Zürich drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen. Das BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit dem 30. April 2023 verlängert. Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert wer-den. Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Da sich die Seuchenlage entschärft hat, werden die Massnahmen gegen die Vogelgrippe nun aufgehoben.
Weiterhin Wachsamkeit gefordert
Vogelgrippe-Fälle kommen zwar weiterhin in weiten Teilen Europas vor, seit Ende März 2023 sind die Anzahl Fälle jedoch rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz sinkt, da diese die Sommerquartiere grösstenteils erreicht ha-ben. Weiter sind viele Vögel zurzeit am Brüten und somit ortsgebunden, was das Risiko einer Verbreitung des Virus ebenfalls senkt. Die Seuchensituation wird weiterhin aufmerksam beo-bachtet, da Wildvögel möglicherweise unentdeckt Träger des Virus sein können und deshalb neue Seuchenfälle verursachen können.
Meldepflicht bei Verdacht
Falls Sie Ihre Tierhaltung noch nicht beim Kantonalen Amt für Landwirtschaft registriert haben, bitte umgehend veranlassen. Die Registrierung ist auch für Hobbyhalter obligatorisch.
Es gilt weiterhin eine Meldepflicht für Betriebe mit Hausgeflügel. Benachrichtigen Sie bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen Ihre Bestandestierärztin, Ihren Bestandestierarzt.
Halten Sie sich auch weiterhin bezüglich der Seuchenlage der Vogelgrippe auf dem Laufen-den. Es kann jederzeit wieder ein Seuchenfall auftreten. Im betroffenen Gebiet würde das zu erneuten Schutzmassnahmen für das Hausgeflügel führen.