Der Geschäftsführer der «Walliserkanne» erlangte vor dem Bezirksgericht Visp einen Freispruch. Die Beweise, welche die Staatsanwaltschaft der Anklage unterlegte, liess das Gericht nicht zu und sprach von einer «nachlässigen» Untersuchungsbehörde.
Die Untersuchungsbehörden hätten Zeugen einvernommen und Personen befragt worden, ohne dass der Angeklagte und dessen Verteidiger darüber informiert und zu den Befragungen eingeladen worden seien. Damit hätten die Staatsanwälte die Rechte des Angeklagten verletzt.
Es geschah 2021 ...
Grund für das Verfahren war ein Vorfall Mitte September 2021. Damals waren im Restaurant vier Tische besetzt. Die zur Covid-Kontrolle ausgerückte Polizei verlangte von diesen Gästen Covid-Zertifikate. An drei Tischen erhielten sie diese, nicht aber am vierten. Weil sich diese Gäste weigerten, sich auszuweisen wurde der Wirt wegen unterlassener Aufsichtspflicht mit einer Busse belegt.
Gegen diese Busse wehrte er sich und muss sie nun nach dem Urteil des Visper Gerichts auch nicht zahlen. Ausserdem erhält er eine Aufwandentschädigung.
In Kreisen von Corona Skeptikern war die «Walliser Kanne» in Zermatt Ende 2021 zu einer Art Symbolfigur des Widerstands geworden, weil sich der Wirt offen gegen die Zertifikatspflicht ausgesprochen hatte.