Das Bezirksgericht Winterthur und das Zürcher Obergericht hatten ihm seine Geschichte noch abgenommen. Als Grund für seine Raserfahrt mit bis zu 200 km/h gab der Mann an, dass seine Frau an einer Herzkrankheit leide. An diesem Tag, an dem sie mit dem Sportwagen des Sohnes unterwegs gewesen seien, habe sie Symptome verspürt.
Er habe ernsthaft befürchtet, seine Frau könnte einen Infarkt haben. Deshalb habe er so schnell wie möglich nach Hause kommen wollen, damit sie ihre Medikamente nehmen könne. Die Leistung dieses Autos - fast 600 PS - sei er aber nicht gewohnt. Das Auto beschleunige sehr stark, selbst wenn das Gaspedal nur kurz angetippt werde.
Beim Blitzkasten plötzlich verlangsamt
Das Bundesgericht kippte den Freispruch jedoch und schickte die Sache ans Obergericht zurück. Dieses verurteilt den Kroaten nun gezwungenermassen zu 7 Monaten Freiheitsstrafe bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 1200 Franken. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, dürfte ihm das Strassenverkehrsamt zudem den Fahrausweis für zwei Jahre entziehen.
Das Bundesgericht war zum Schluss gekommen, dass der Mann freiwillig aufs Gas gedrückt hatte. Denn als der Mann einen Blitzkasten sah, verlangsamte er plötzlich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 120 km/h. Dies zeige, dass er die Situation doch nicht als so ernst angesehen habe.
Für das Bundesgericht war deshalb klar, dass der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen habe - und auch für seine Frau. Gemäss Urteil wäre das Spital zudem in nur elf Minuten zu erreichen gewesen, ganz ohne Geschwindigkeitsübertretung. Der Weg nach Hause war drei Mal so lang.