Zumindest einen Teil dieser Summe könnte der Bund am Ende berappen müssen.
Richtwert sei der Börsenwert der Obligationen am 17. März, der eben rund 8 Milliarden Franken betragen habe. Als der Bundesrat unter der Führung von Finanzministerin Karin Keller-Sutter am 19. März den Rettungsdeal festzurrte, beschloss er zugleich, dass die Besitzer der Obligationen de facto enteignet werden.
Das sei aber problematisch, denn: Bei Enteignungen müsse der Bund Entschädigungen zahlen. Bei ausländischen Gläubigern kämen zusätzlich Investitionsabkommen ins Spiel, heisst es in dem Bericht. Die Schweiz habe mit über 100 Ländern entsprechende Abkommen abgeschlossen.
Hat doch das Parlament das letzte Wort?
Hat doch das Parlament das letzte Wort zum CS-Deal? Auf genau diese Abkommen würden sich die Geschädigten bei ihren Klagen abstützen, wie Rechtsprofessor Thomas Werlen der «Sonntagszeitung» bestätigte. Er vertritt hierzulande die Interessen der US-Wirtschaftskanzlei Quinn Emanuel, die wiederum zahlreiche Geschädigte mit ausstehenden Schulden von über 3 Milliarden Franken vertrete.
Ob die Abkommen eingehalten werden, muss am Ende ein international besetztes Schiedsgericht entscheiden. Beim Eidgenössischen Finanzdepartement bestätigte man, dass bisher zwei Klagen gegen den Bund eingegangen seien.