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Zumikon
15.04.2023

Traktanden für die Gemeindeversammlung

Vier Traktanden werden an der Gemeindeversammlung behandelt. (Symbolbild) Bild: zumikon.ch
Der Gemeinderat hat die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 13. Juni 2023, festgelegt. Die folgenden Geschäfte werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgelegt:
  1. Jahresrechnung 2022. Genehmigung.
  2. Wohnüberbauung Dorfplatz 13. Privater Gestaltungsplan. Aufstellung und Zustimmung.
  3. Neue Asylunterkunft. Farlifangstrasse 28. Genehmigung Verpflichtungskredit.
  4. Beantwortung von allfälligen Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz.

Archivierung. Genehmigung Vertrag Integrierte Informationsverwaltung.

(GR 2023-57)

Im Rahmen eines Dienstleistungsangebots stellt das Staatsarchiv einer bestimmten Anzahl von Gemeinden des Kantons Zürich Fachleute für die Integrierte Informationsverwaltung (Informationsverwaltung und Archivierung) zur Verfügung. Im März 2018 beschloss der Gemeinderat, die Dienstleistung des Archivierens vorerst für die Politische Gemeinde ab 1. Januar 2019 über das Staatsarchiv zu beziehen. Der Gemeinderat genehmigte den Dienstleistungsvertrag für die Jahre 2019 bis 2023. Mit den Leistungen des Staatsarchivs ist die Gemeinde Zumikon sehr zufrieden und möchte daher den Dienstleistungsvertrag um weitere fünf Jahre verlängern bzw. neu abschliessen. Die Schulverwaltung schliesst sich bei der Erneuerung des Dienstleistungsvertrags an und beendet die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Archivar. Der Gemeinderat hat den Vertrag für die Integrierte Informationsverwaltung für die Jahre 2024 bis 2028 sowie den notwendigen Kredit für die Dienstleistungen des Staatsarchivs in der Höhe von CHF 22'500.00 pro Jahr genehmigt. Die Gesamtkosten werden anteilsweise zwischen der Gemeinde und der Schule aufgeteilt.

Neufassung Verordnung über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren und Kommentierung Polizeiverordnung.

(GR 2023-58)

Die eidgenössischen Räte haben im März 2016 die Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes beschlossen, welches am 1. Januar 2018 in Kraft trat und die Totalrevision der bundesrechtlichen Ordnungsbussenverordnung zur Folge hatte. Darin werden sämtliche bundesrechtlichen Ordnungsbussentatbestände aus dem Strassenverkehrsgesetz und den übrigen Erlassen aufgelistet. Als Folge der Anpassungen des bundesrechtlichen Ordnungsbussenrechts wurden die §§ 170 ff. Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozessrecht geändert, die die bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Ordnungsbussen betreffen, und die kantonale Ordnungsbussenverordnung erlassen, in welcher der Regierungsrat sowohl die Umsetzung des bundesrechtlichen Ordnungsbussengesetzes als auch die kantonalrechtlichen Ordnungsbussen regelt. Die bisherige Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren wurde aufgehoben.

Die Anpassungen auf Stufe Bund und Kanton erfordern auch auf Stufe der Gemeinden entsprechende Anpassungen. Für die Gemeinde Zumikon besteht dadurch ein konkreter Anpassungsbedarf für die Polizeiverordnung (PolVO) sowie für die Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren (OBV) mit zugehöriger Bussenliste. Anstelle der bisherigen OBV wurde neu die Verordnung über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV) mit zugehöriger Ordnungsbussenliste erlassen; inhaltlich bzw. für die Bevölkerung ändert sich dadurch nichts. Eine Änderung der PolVO müsste grundsätzlich der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Da es sich aber nur um den Nachvollzug überstellter gesetzlicher Vorgaben handelt, wurde der damit verbundene Aufwand als nicht adäquat empfunden. Deshalb wurde auf inhaltliche Anpassungen verzichtet; stattdessen wurde die PolVO kommentiert, d.h. in entsprechenden Fussnoten wird auf die nicht mehr (uneingeschränkt) gültigen Bestimmungen hingewiesen. Der Gemeinderat hat sowohl die neue GOBV als auch die Kommentierung der PolVO genehmigt. Die Änderungen bzw. die neue GOBV treten nach Genehmigung durch das Statthalteramt per 1. Mai 2023 in Kraft. In einer bereits erschienenen Amtlichen Publikation wird auf die Anpassungen hingewiesen. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet und können während der Rekursfrist auch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Genehmigung Beleuchtender Bericht Privater Gestaltungsplan Dorfplatz 13.

(GR 2023-59)

Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan für die Neuüberbauung am Dorfplatz 13 bereits am 20. März 2023 zuhanden der Gemeindeversammlung (GV) vom 13. Juni 2023 verabschiedet. Der Gemeinderat hat nun auch noch den Beleuchtenden Bericht zu diesem Geschäft genehmigt und zuhanden der GV verabschiedet. Zum Geschäft folgt in den nächsten Tagen noch eine ausführliche Detail-Information.

Genehmigung Verpflichtungskredit neue Asylunterkunft. Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023.

(GR 2023-60)

Um den gesetzlichen Anforderungen für die Unterbringung von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen nachzukommen, hat der Gemeinderat den Neubau einer Asylunterkunft im Farlifang und den dafür notwendigen Verpflichtungskredit genehmigt und das Geschäft zuhanden. der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 verabschiedet. Zu diesem Geschäft erfolgt in den nächsten Tagen noch eine ausführliche Detail Information.

Bewilligung Adventsgastronomie. Betrieb Fondue-Chalet auf dem Dorfplatz.

(GR 2023-61)

Im Februar 2019 sprach sich der Gemeinderat gemäss dem Auftrag aus den Legislaturzielen 2018 bis 2022 für die Adventsgastronomie auf dem Dorfplatz aus und veröffentlichte anschliessend ein Inserat, auf welches sich interessierte Personen für einen Standplatz auf dem Dorfplatz in der Adventszeit melden konnten. Nach Evaluation der drei eingereichten Projekte hat der Gemeinderat der Giallito GmbH die Bewilligung für den Restaurantbetrieb in einer Holzhütte auf dem Dorfplatz erteilt. Das Advents-Chalet gastierte erstmals von November bis Dezember 2019 auf dem Dorfplatz. Im Februar 2020 garantierte die Gemeinde für einen Zeitraum von drei weiteren Jahren die exklusive Nutzung des Dorfplatzes für einen Advents-Chalet-Betrieb. Aufgrund der Corona Pandemie konnte der Betrieb des Chalets in den Jahren 2020 und 2021 nicht durchgeführt werden. Nach der Pandemie wurde das Chalet in der Adventszeit 2022 zum zweiten Mal betrieben. Das in der Bevölkerung sehr beliebte Fondue-Chalet soll auch in diesem Jahr noch einmal aufgestellt werden können, bevor der Dorfplatz erneuert wird. Dazu hat der Gemeinderat für den diesjährigen Betrieb des Chalets auf dem Zumiker Dorfplatz vom 10. November bis zum 23. Dezember 2023 die Bewilligung erteilt.

Näherbaurecht für Erdsondenbohrung.

(GR 2023-62)

Die Firma Düring HLKSE Engineering, Zürich, plant für die Eigentümerschaft der Dorfstrasse 39, Kat.-Nr. 3254, einen Heizungsersatz mittels einer Erdsonden Wärmepumpe. Da es auf diesem Grundstück nicht möglich ist, die Erdsondenbohrung innerhalb des vorgeschriebenen Grenzabstands durchzuführen, wurde die Gemeinde Zumikon angefragt, ob es möglich wäre, eine Einwilligung für ein Näherbaurecht für die Erdsondenbohrung zu erhalten.

Auf die Schulanlage Farlifang hat das Erteilen des Näherbaurechts für die Erdsondenbohrung keinen Einfluss/Nachteil, da die Liegenschaft an den Wärmeverbund angeschlossen ist und in Zukunft keine Erdsondenbohrungen geplant sind, welche einen Mindestabstand von 5 m zu den Bohrungen der Dorfstrasse 39 haben müssten. Auch für zukünftige Erdsonden zur Versorgung des Schulhauses gibt es ausreichend Platz auf der Parzelle. Ein Erdsondenfeld weit vom Schulhaus entfernt am Parzellenrand gilt als sehr unwahrscheinlich. Die Energiepolitik der Gemeinde Zumikon hat im Grundsatz das Ziel erneuerbare Energien zu fördern. Der Gemeinderat hat das Näherbaurecht für die Erdsondenbohrung für die Dorfstrasse 39 zu Lasten der Schulanlage Farlifang unter verschiedenen Auflagen genehmigt.

Abschluss Dienstbarkeitsvertrag mit der Forchbahn AG.

(GR 2023-63)

Bei der Vorbereitung für die Sanierung des Forchbahn-Tunnels hat sich gezeigt, dass die Stützmauern im Bereich des Portals Waltikon aufgrund der Einsturzgefahr dringend erneuert werden müssen. Die Sanierungsarbeiten wurden bereits im Jahr 2020 ausgeführt.

Im Kontext mit diesen Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, dass die Personaldienstbarkeiten für Erstellung, Bestand und Unterhalt bzw. auch für den Zugang zu den Bauten nicht ganz zweifelsfrei geregelt sind. Um der Forchbahn AG formell einwandfrei das Recht einzuräumen, auf Grundstücken der Gemeinde Zumikon Bauten zu erstellen und um einen damit zusammenhängenden allfälligen Enteignungsfall ohne Verfahren vor der zuständigen Schätzungskommission erledigen zu können, wird ein enteignungsrechtlicher Vergleich geschlossen und ein Dienstbarkeitsvertrag mit der Einräumung von diversen Personaldienstbarkeiten erstellt. Der Gemeinderat hat dem enteignungsrechtlichen Vergleich und Dienstbarkeitsvertrag mit der Forchbahn AG formell zugestimmt.

Beschaffung von Notstromaggregaten für das Pumpwerk Fadacher und Reservoir Ibruch.

(GR 2023-64)

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Wasserversorgung in einer Notsituation bei einem Ausfall der regulären Stromversorgung (längerer überregionaler Stromausfall über mehrere Tage) ab dem vierten Tag zu gewährleisten. Das Pumpwerk Fadacher und das Reservoir Ibruch, sowie die Betriebsleitzentrale stellen die strategischen Anlagen in Zumikon dar. Diese ermöglichen der Wasserversorgung, die Bevölkerung von Zumikon mit Trinkwasser zu versorgen. Bei einem Stromausfall kann heute vom Pumpwerk Fadacher kein Trinkwasser mehr ins Versorgungsnetz der Gemeinde Zumikon befördert werden. In den Reservoirs ist eine Trinkwasser-Reserve von einem halben bis zu maximal einem ganzen Tagesverbrauch gespeichert.

Die Dringlichkeit für die Umsetzung einer Notstromversorgung ist sehr hoch. Für den nächsten Winter 2023/24 wird die Möglichkeit einer Energiemangellage und damit auch von möglichen Stromunterbrüchen oder -ausfällen als höher eingeschätzt als noch im vergangenen Winter. Der Gemeinderat hat daher für die Anschaffung von zwei Notstromaggregaten für das Pumpwerk Fadacher und für das Reservoir Ibruch den erforderlichen Kredit in der Höhe von CHF 375'000.00 als Gebundene Ausgabe bewilligt. Der Beschluss über die Gebundene Ausgabe wird zeitnah amtlich publiziert.

Jahresrechnung Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Küsnacht-Erlenbach-Zumikon (ARA KEZ).

(GR 2023-65)

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2022 des Zweckverbands Abwasserreinigungsanlage Küsnacht-Erlenbach-Zumikon (ARA KEZ) genehmigt. Die Jahresrechnung schliesst bei einem ausgewiesenen Aufwand von CHF 2,67 Mio. und einem Ertrag von CHF 226'395.85 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 2,45 Mio. (Budget CHF 2,42 Mio.) ab. Der Zumiker Anteil an den Betriebskosten beläuft sich auf CHF 531'263.45. Die mitbeteiligten Gemeinden Küsnacht und Erlenbach tragen die restlichen Kosten.

Kreditbewilligung Schutzabklärung Naturschutzinventar.

(GR 2023-66)

Bei Grundstücken welche keine Einträge im Naturschutzinventar aufweisen wurde gemäss der bisher gängigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass keine naturschutzfachlichen Schutzabklärungen durchgeführt werden müssen. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich kam im Zusammenhang mit einem Baugesuch zum Ergebnis, dass bereits bei einem blossem Schutzverdacht eine solche Abklärung durchgeführt werden muss. Wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume wegen überwiegender entgegenstehender Interessen unvermeidlich ist, muss der Verursacher sodann für besondere Massnahmen zu deren bestmöglichem Schutz, für die Wiederherstellung oder ansonsten für angemessenen Ersatz sorgen. Es liegen aktuell zwei Baugesuche vor, bei welchen eine naturschutzfachliche Abklärung durchgeführt werden muss. Der Gemeinderat hat für die anstehenden Abklärungen einen Kredit in der Höhe von CHF 30'000.00 zu Lasten der freien Limite des Gemeinderats genehmigt.

Genehmigung Beleuchtender Bericht Jahresrechnung 2022.

(GR 2023-67)

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2022 des Politischen Gemeindeguts bereits am 20. März 2023 genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung (GV) vom 13. Juni 2023 verabschiedet. Der Gemeinderat hat nun auch den Beleuchtenden Bericht zu diesem Geschäft genehmigt und zuhanden der GV verabschiedet. Zu diesem Geschäft erfolgt in den nächsten Tagen eine ausführliche Detail-Information.

Kenntnisnahme Revisionsbericht Geldverkehrsprüfung.

(GR 2023-68)

Die BDO AG, Zürich, führte im Oktober 2022 eine umfassende Geldverkehrsrevision durch. Der Prüfbericht stellt der Gemeinde ein sehr gutes Zeugnis aus. Der Geldbestand und Buchbestand haben bis auf eine kleine Differenz, welche bereits bereinigt wurde, übereingestimmt. Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen und verdankt die geleistete gute Arbeit. 

Kenntnisnahme Revisionsbericht Sachbereichsrevision Personelles.

(GR 2023-69)

Die BDO AG, Zürich, führte im Januar 2023 eine umfassende Sachbereichsrevision im Bereich Personelles durch. Der Prüfbericht stellt der Gemeinde im Grundsatz ein gutes Zeugnis aus. Es wurden einige Feststellungen und Empfehlungen abgegeben, welche entsprechend umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen und verdankt die geleistete gute Arbeit.

Wann und wo

Dienstag, 13. Juni 2023, 19.00 Uhr
Gemeindesaal Zumikon

Über die einzelnen Geschäfte wird in den nächsten Tagen im Detail informiert.

Gemeinde Zumikon / Goldküste24