Genehmigung des Verwaltungsrechtlichen Vertrags mit der Eigentümerschaft der Gebäude Vers.-Nummern 417, 418, 242, 422 und 1022 (Heim zum Kastanienbaum) gestützt auf § 205 PBG lit. d. Der Vertrag regelt den Umfang der Unterschutzstellung der in Frage stehenden Gebäude.
Der Gemeinderatsbeschluss samt Vertrag und Plan kann während der Rekursfrist im Sekretariat der Hochbau- und Liegenschaftenabteilung Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, Parterre, eingesehen werden.