Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Hombrechtikon
14.04.2023

Heimatschutz – Vertrag regelt

Der Vertrag samt Plan kann eingesehen werden. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Der Gemeinderat Hombrechtikon hat mit Beschluss Nummer 30 am 21. Februar 2023 beschlossen:

Genehmigung des Verwaltungsrechtlichen Vertrags mit der Eigentümerschaft der Gebäude Vers.-Nummern 417, 418, 242, 422 und 1022 (Heim zum Kastanienbaum) gestützt auf § 205 PBG lit. d. Der Vertrag regelt den Umfang der Unterschutzstellung der in Frage stehenden Gebäude.

Der Gemeinderatsbeschluss samt Vertrag und Plan kann während der Rekursfrist im Sekretariat der Hochbau- und Liegenschaftenabteilung Hombrechtikon,  Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, Parterre, eingesehen werden.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Hombrechtikon / Goldküste24