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Gesundheit
03.04.2023

Stimmvolk kann Auslagerungen künftig verhindern

Will das Universitätsspital Zürich künftig Abteilungen auslagern, kann das Volk dies verhindern. Der Kantonsrat hat dies am Montag in zweiter Lesung beschlossen. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Das Zürcher Stimmvolk kann bei Auslagerungen am Universitätsspital künftig mitreden. Der Kantonsrat hat mehrere Änderungen des Unispital-Gesetzes am Montag in zweiter Lesung gutgeheissen.

Die FDP wollte vor allem verhindern, dass Auslagerungen einzelner Spitalabteilungen dem fakultativen Referendum unterstellt werden, zumindest wenn deren Umfang mehr als vier Millionen Franken beträgt.

Das Universitätsspital brauche mehr unternehmerischen Spielraum, argumentierte die FDP. Sonst werde aus dem USZ ein «Bezirksspital Fluntern», sagte FDP-Kantonsrätin Bettina Balmer. Auch GLP, EVP und Mitte waren für die Rückweisung des Universitätsspital-Gesetzes und für Überarbeitung einzelner Passagen.

Gegen die unübliche Allianz aus SVP, Grünen und SP hatten sie jedoch keine Chance. Der Rückweisungsantrag wurde mit 105 Ja zu 67 Nein abgelehnt. Das ganze Gesetz wurde schliesslich in zweiter Lesung mit 105 Ja zu 65 Nein angenommen.

Keystone-SDA / Goldküste24