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Zollikon
31.03.2023

Bewilligung von gebundener Ausgabe

Gegen den Beschluss kann Rekurs eingereicht werden. Bild: Gemeinde Zollikon
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22. März 2023 folgender Kredit als gebundene Ausgabe im Sinne von §103 Gemeindegesetz bewilligt:

716'000 Franken für die Werkleitungs- und Strassensanierung der Hanflandstrasse

Gegen den Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und ist nachfolgend unter «Dokumente» aufgeführt.

Gemeinde Zollikon / Goldküste24