716'000 Franken für die Werkleitungs- und Strassensanierung der Hanflandstrasse
Gegen den Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und ist nachfolgend unter «Dokumente» aufgeführt.