- Bürgin Thomas, 1972, Klassenlehrperson, Im Hüttengraben 10, Küsnacht, parteilos, neu
- Durisch Claudio, 1970, Portfoliomanager Immobilien, Obere Heslibachstrasse 10, Küsnacht, parteilos, neu
- Otth Elisabeth «Lilly», 1984, Chemikerin, Alte Landstrasse 1, Küsnacht, SVP, neu
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine zweite Frist von 7 Tagen, bis 6. April 2023, 16.30 Uhr (Datum Posteingang) angesetzt, innert welcher bereits eingereichte Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen sowie neue Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Küsnacht hat. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§ 51 GPR). Formulare mit den notwendigen Angaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeinderatskanzlei Küsnacht bezogen werden.
Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind (§ 54 a GPR), wird am 18. Juni 2023 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Erreicht im ersten Wahlgang keine der vorgeschlagenen Personen das absolute Mehr, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, bisherige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84 a Abs. 2. GPR). Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 3. September 2023 festgesetzt.