Die Untersuchung habe den Verdacht der Pflichtverletzung im Sinne der ungetreuen Geschäftsbesorgung nicht bestätigt, teilte die Medienstelle der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Weltfussballverband Fifa hatte im Dezember 2020 eine Strafanzeige gegen ihren früheren Präsidenten eingereicht. Es ging um das Fussballmuseum in der Stadt Zürich und umstrittene Projektkosten in Höhe von 500 Millionen Franken.
Der Fall sei klar gewesen, lässt der ehemalige oberste Mann beim Weltfussballverband, Sepp Blatter, verlauten.