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Küsnacht
23.03.2023

Thema: Ordnungsbussen und Polizeiverordnung

Bei einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebenden Wirkung entzogen. (Symbolbild) Bild: polizeischweiz.ch
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 1. März 2023 einerseits die Neufassung des gemeinderechtlichen Ordnungsbussenverfahrens und andererseits die Aktualisierung der Polizeiverordnung wie folgt genehmigt:
  1. Das Reglement der Gemeinde Küsnacht über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV) vom 1. März 2023 mit zugehöriger Ordnungsbussenliste wird genehmigt.
  2. Die Änderungen treten nach Genehmigung durch das Statthalteramt Meilen per 1. April 2023 in Kraft.
  3. Gegen Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen.
  4. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
  5. Die Kommentierung der Polizeiverordnung (PolVO) der Gemeinde Küsnacht vom 21. Juni 2010 wird genehmigt.

Der Beschluss, das Reglement und die Verordnung liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Sekretariat Hochbau) zur Einsicht auf.

Gemeinde Küsnacht / Goldküste24