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Männedorf
22.03.2023

Teilrevision Reglemente Schule Männedorf

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden. (Symbolbild) Bild: maennedorf.ch
Die Schulpflege beschloss an ihrer Sitzung vom 13. März 2023 über die Teilrevision der Reglemente der Benutzung von der Aula, Turnhallen und dem Dachstock der Villa Liebegg:

Die folgenden Reglemente werden teilrevidiert:

  • Benutzung Aula Blatten(Ben Au Re), SR 2.03.106, Version 1.003 vom 1. August 2018
  • Benutzung Turnhallen (Ben Tu Re), SR 2.03.110, Version 1.003 vom 26. August 2019
  • Benutzung Dachstock Villa Liebegg (Ben Lie Re), SR 2.03.105, Version 1.001 vom
    1. August 2018

Die Änderungen gelten ab sofort.

Das Reglement kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Bildung, Schulverwaltung, Schulstrasse 10, 8708 Männedorf, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeinde Männedorf / Goldküste24