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Hombrechtikon
17.03.2023

Weitere Merkmale nötig für das Einwohnerregister

Es kann Rekurs gegen diesen Beschluss erhoben werden. (Symbolbild) Bild: zVg.
Mit Beschluss Nummer 22 vom 7. Februar 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, zwei zusätzliche Merkmale im Einwohnerregister Hombrechtikon zu führen.

An der Sitzung vom 4. September 2018 beschloss der Gemeinderat 26 Identifikatoren und Merkmale die im Hombrechtiker Einwohnerregister zusätzlich zu den Identifikatoren und Merkmalen gemäss Registerharmonisierungsgesetz geführt werden.

Bei der täglichen Arbeit hat sich gezeigt, dass zwei weitere Merkmale wichtig sind und im Einwohnerregister benötigt werden. Es handelt sich um die Mailadresse und die Telefonnummer. Seitdem sich der eUmzugZH (elektronische Adressänderung/elektronischer Umzug) etabliert hat, werden diese Merkmale im elektronischen Prozess systematisch als «Muss-Eingabefelder» erfasst. Darum soll die Rechtsgrundlage für die Erfassung geschaffen werden.

Die bisherigen Identifikatoren und Merkmale...

  1. Allianzname 
  2. Name im ausländischen Pass
  3. Aliasname / Künstlername 
  4. Rufname
  5. Datum Zivilstandsereignis
  6. Beruf bzw. aktuelle Tätigkeit
  7. Arbeitgeber
  8. Persönliche Identifikationsnummer
  9. 11-stellige AHV-Nr
  10. ZEMIS-Nummer
  11. ZH-Nummer
  12. ZAR-Nummer
  13. Datum der Einreise in die Schweiz (nur bei ausländischen Staatsangehörigen)
  14. Aufenthaltsort / auswärtiger Aufenthalt
  15. Elternnamen
  16. Notizen / Bemerkungen
  17. Sperrvermerke (Daten- oder Adresssperren)
  18. Todesort
  19. Codes für Bootsplätze, Feuerwehr, Hundehalter, Versand Gemeindeversammlungsbroschüre per Mail oder Post, Wahlbüro
  20. Stimmverzicht
  21. Testament (Bemerkungen)
  22. Handlungsfähigkeit
  23. vormundschaftliche Massnahmen (z. B. Beistandschaften)
  24. Sorgerechtsentscheid
  25. Ex-Ehegatte (Bemerkungen)
  26. Beschlüsse (amtliche)

... werden mit den Merkmalen...

27. Mail-Adresse
28. Telefonnummer

....ergänzt.

Erwägungen
Nachdem die Felder «Telefonnummer und Mail-Adresse» in der Applikation eUmzugZH
des Kantons erfasst werden, soll die gesetzliche Grundlage für die Erfassung im Einwohnerregister geschaffen werden.

Der Gemeinderat beschliesst

  1. Die vorstehend aufgelisteten Merkmale (Nummern 27 und 28) werden im Hombrechtiker Einwohnerregister zusätzlich zu den Identifikatoren und Merkmalen gemäss Registerharmonisierungsgesetz und Gemeinderatsbeschluss 179 vom 4. September 2018 geführt.
  2. Dieser Beschluss wird auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt.
  3. Jürgen Sulger, Gemeindeschreiber, wird beauftragt, diesen Beschluss im Sinne von § 7 GG öffentlich zu publizieren.
  4. Protokollauszug an:
    Jürgen Sulger, Gemeindeschreiber, Pixas
    Hansueli Nüssli, AL Sicherheit, Pixas
    07.00

Der Gemeinderats-Beschluss liegt in der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, Schalter der Einwohnerdienste, OG, während der Rekursfrist zur Einsicht auf.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Gemeinde Hombrechtikon / Goldküste24