An Orten, an denen das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, wird der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert. Oft sind auch die Sichtverhältnisse bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen schlechter.
Grundeigentümer sind verantwortlich
Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der Strasse ein Lichtraumprofil von 4,50 Metern Höhe zu wahren; bei Fusswegen kann das Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von 2,65 Meter verkleinert werden (siehe Grafik). Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd einzuhalten. Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.