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Zollikon
12.03.2023

Bäume und Sträucher an Strassen und Wegen zurückschneiden

Wer sich nicht an die Frist hält, wir den Aufwand bezahlen müssen. Bild: Linth24
Die Gemeinde Zollikon erinnert die Einwohner, ihre Sträucher und Bäume fristgerecht bis Ende April zurückzuschneiden.

An Orten, an denen das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, wird der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert. Oft sind auch die Sichtverhältnisse bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen schlechter.

Grundeigentümer sind verantwortlich

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der Strasse ein Lichtraumprofil von 4,50 Metern Höhe zu wahren; bei Fusswegen kann das Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von 2,65 Meter verkleinert werden (siehe Grafik). Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd einzuhalten. Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.

Bild: Gemeinde Zollikon

In Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein. Grünhecken müssen stets auf die Grundstückgrenze zurückgeschnitten werden.

Das Lichtraumprofil über dem Gehweg ist vor allem für Kinder, Geh- und Sehbehinderte sehr wichtig.

Bäume und Sträucher, die auf den öffentlichen Grund ragen, sind von den Privaten auf das erwähnte Lichtraumprofil zurückzuschneiden. Dies hat auch auf privaten Strassen und Gehwegen zu geschehen.

Der Rückschnitt muss bis spätestens Ende April 2023 erfolgen.

Die verantwortlichen Grundeigentümer werden ersucht, diese Bestimmungen einzuhalten. Die Gemeinde behält sich vor, ab Mai 2023 die erforderlichen Anordnungen im Falle der Nichtbeachtung dieser Vorschriften durch den Unterhaltsdienst auf Kosten der Säumigen zu treffen.

Gemeinde Zollikon / Goldküste24