Neu sollen Auslagerungen einzelner Spitalabteilungen dem fakultativen Referendum unterstellt werden, zumindest wenn der Umfang mehr als vier Millionen Franken beträgt. Dies hat das Parlament in erster Lesung mit 100 zu 67 Stimmen beschlossen.
Sollte das USZ also beispielsweise dereinst den Reinigungsdienst, die Physiotherapie oder die Gastronomie an private Unternehmen auslagern wollen, könnte aus dem Volk das Referendum dagegen ergriffen werden. Dann hätte das Volk das letzte Wort.
Rickli: "Ein Misstrauensvotum"
Die Bürgerlichen - mit Ausnahme der SVP - waren gegen diese Einschränkung der unternehmerischen Freiheit. Jörg Kündig (FDP, Gossau) forderte, dass dieser Passus wieder gestrichen wird. "Sonst werden wir bei der zweiten Lesung eine Rückweisung beantragen."
Auch Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) war gegen diese Referendums-Klausel ab einem Betrag von vier Millionen. Das komme einem Misstrauensvotum gegenüber dem USZ gleich. Die zweite Lesung der USZ-Gesetzesänderungen findet in etwa vier Wochen statt.