Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Region
05.03.2023

Bussen für Hundehalter sind möglich

Jonas Müller ist 34 Jahre alt und in Steinmaur aufgewachsen. Mit auf dem Bild: Hündin Gaia. Bild: Béatrice Christen
Seit September letzten Jahres betreut Jonas Müller das Revier Zürich Nord als Wildhüter. Er darf auch säumige Hundehalter büssen.

Am Herzen liegt ihm die ökologische Aufwertung. Dazu gehören mehr Freihalteflächen und Buntbrachen, also Ackerland mit Blütenpflanzen für Insekten.

Der Wildhüter Jonas Müller ist mit seiner kleinen Münsterländer Hündin Gaia öfters im Revier Zürich Nord anzutreffen. Er hat den Aufgabenbereich von Erwin Nüesch übernommen, der nach mehr als zehn Jahren in die wohlverdiente Rente ging. Übrigens: Wildhüter ist eine Berufsbezeichnung und kann nur bei einer Anstellung als Wildhüter erworben werden. Erst wenn diese erfolgt ist, kann man die Berufsausbildung als Wildhüter absolvieren.

Im eigenen Baugeschäft tätig

Jonas Müller ist 34 Jahre alt und auf dem Land aufgewachsen. Der Umgang mit den Tieren und der Natur lag ihm früh am Herzen. Er war oft auf dem Bauernhof seiner Verwandten anzutreffen, wo er in den Schulferien tatkräftig mit anpackte. Die Jagd lernte er als Hobby kennen, das sich im Laufe der Zeit zu einer Leidenschaft entwickelte. Parallel zu seiner Tätigkeit im eigenen Baugeschäft legte er die Jagdprüfung ab und später erwarb er auch den Jagdaufseher im Kanton Zürich.

Uni-Abschluss in Wien

Zürich24.ch erkundigte sich bei Jonas Müller nach seinen Erfahrungen in der Wildhut. Er sagt: «Ich war bereits einige Jahre als Jäger im Zürcher Unterland tätig. Im Anschluss schloss ich den Kurs zum Feldornithologen bei BirdLife Schweiz ab. Begleitend absolvierte ich an der ZHAW das CAS Säugetiere – Artenkenntnis, Ökologie & Management. Nach den erfolgreichen Abschlüssen erlernte ich den Akademischen Jagdwirt an der Uni Wien in Österreich. Somit bringe ich ein breites Wissen und praktische Erfahrung im Bereich Jagd und Feldornithologie mit. Als mit der Natur verbundener Mensch entwickelte ich mein Wissen weiter. Heute übe ich meinen Traumberuf als Wildhüter bei der Stadt Zürich aus.» 

Wildhüter in einer Grossstadt wie Zürich mit vielen überbauten Flächen. Was bedeutet das überhaupt? Wir haben nachgefragt.

Jonas Müller, was ist eigentlich Ihr ­genauer Aufgabenbereich?
Ich bin verantwortlich für eines der vier Wildhutreviere in Zürich. Und zwar für Zürich Nord. Insbesondere für den Hönggerberg, den Käferberg, Gebiete beim Katzensee, Hürstwald, Schwandenholz und Reckenholz. Dort betreue ich ­vor­wiegende die Bestände der Rotfüchse sowie des Reh- und Schwarzwilds (Wildschweine). Bei der Suche nach kon­struktiven Lösungen benötige ich Feingefühl für das Miteinander und Nebeneinander von Mensch und Natur auf dem Stadtgebiet.

Leben Sie in der Nähe? Können Sie bei ­einem Wildunfall rasch ausrücken?
Die Wildhüter der Stadt Zürich arbeiten im Schichtbetrieb, auch zu unregelmässigen Zeiten und nachts. Deshalb können Notfälle in Zusammenarbeit mit der Polizei rasch abgedeckt werden.

Auf den 1. Januar 2023 trat das kantonale Jagdgesetz in Kraft, welches u. a. eine saisonale Leinenpflicht der Hunde verlangt. Wie sieht diese aus?
Während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine absolute Leinenpflicht für Hunde.

Werden säumige Hundehalter gebüsst?
Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken rechnen. Diese wird durch die Polizei oder den Wildhüter ausgesprochen. Wer seinen Hund wildern lässt, ohne dass dieser ein Wildtier verletzt, wird mit 150 Franken bestraft. Erfolgt die Verletzung eines Wildtieres, gibt es eine Verzeigung an das Stadtrichteramt oder die Staatsanwaltschaft.

Was möchten Sie in Ihrem Revier verändern, welche Visionen haben Sie?
Es liegt mir am Herzen, das Revier Zürich Nord – gemeinsam mit meinen Kollegen vom Naturschutz und Forst – ökologisch aufzuwerten. Dazu gehören Freihalteflächen und Buntbrachen.

Was verstehen Sie unter Freihalteflächen?
Freihalteflächen sind dauernd offen gehaltene grosse Flächen, die in Sturm- und Borkenkäferschaden-Arealen geschaffen werden, um die Bejagung zu erleichtern. Diese Flächen werden jagdlich genutzt, da hier das austretende Rehwild gut sichtbar ist.

Und was sind Buntbrachen genau?
Buntbrachen sind mehrjährige, mit einheimischen Wildkräutern angesäte Flächen oder Streifen auf Ackerland. Sie ­bieten ein stetiges Nahrungsangebot für blütenbesuchende Insekten vom Frühjahr bis in den Herbst. Die Brachen dienen auch Kleintieren als Überwin­terungsquartier. Und sie bieten ein Samenangebot für Vogelarten im Winter. Aufgrund ihrer Mehrjährigkeit und der ökologischen Dienstleistungen gehören Buntbrachen zu den wertvollsten Biodiversitätsförderflächen.

 

Wer nicht hört, muss zahlen

Das kantonale Jagdgesetz aus dem Jahr 1929 wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Es sorgt für den Arten- und Lebensraumschutz der wild lebenden Säugetiere und Vögel. Das Gesetz beinhaltet auch eine Teil-Leinenpflicht für Hunde. Es wurde vom Kantonsrat angenommen und vom Regierungsrat beschlossen. Für den Vollzug von Gesetz und Verordnung ist die Fischerei- und Jagdverwaltung im Amt für Landschaft und Natur zuständig. Manuel Bünzli von dieser Behörde bestätigt, dass das Gesetz in Anlehnung an das Hundegesetz durchgesetzt werde. Einzig Dienst- und Rettungshunde seien von der Leinenpflicht befreit.

Leinenpflicht für Hunde
Immer wieder kommt es vor, dass Wildtiere von Hunden gehetzt und verletzt liegen bleiben. In der Folge müssen sie qualvoll verenden oder vom Wildhüter erlöst werden. Fazit: Jungtiere gehen oft qualvoll ein, weil sie nicht überleben können, da das Muttertier von einem Hund gerissen wurde. Auch gibt es verletzte Tiere, die auf der Flucht vor einem Hund in einem Zaun hängen bleiben und qualvoll verenden. Während der Brut- und Setzzeit – im Frühling und Sommer – sind Wildtiere besonders anfällig, weil viele von ihnen trächtig sind. Eine der neuen Massnahmen richtet sich aus diesem Grund an Hundehalterinnen und Hundehalter. Sämtliche Vierbeiner – von klein bis gross – müssen zum Schutz der Wildtiere im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli an der Leine geführt werden. Die Leinenpflicht wird erst 50 Meter vom Waldrand entfernt aufgehoben. 

Gesetz für sämtliche Hunde
Wer seinen Hund am Waldrand oder im Wald – auch auf den Wegen – frei laufen lässt, wird gebüsst. Das Gesetz gilt für ganz kleine und grössere Tiere. Egal ob ein Hund zur Mini-Rasse gehört oder sehr alt ist, er muss zwingend während der erwähnten Schutzzeit am Waldrand und im Wald an der Leine geführt werden. Die Bussen für säumige Hunde­halter sind hoch, wie aus dem obenstehenden Interview mit Wildhüter Jonas Müller ersichtlich ist. (ch.)

Waldarbeiten: Zurzeit entsteht im Wald auf dem Hönggerberg eine Freihaltefläche. Bild: zvg./ Grün Stadt Zürich

Vier Reviere und ein Vogelspezialist

In der Stadt Zürich gibt es vier Wildhutreviere (Adlisberg, Zürichberg, Zürich Nord, Zürich West), denen jeweils ein Wildhüter zugeteilt ist. Neben Jonas Müller für Zürich Nord ist es für den Adlisberg Fabian Kern, für Zürich West Stefan Dräyer und für den Zürichberg Rico Aeschbacher. Für den Spezialbereich «Vögel» ist Christian Breitler Ansprechperson auf dem gesamten Stadtgebiet. Die Handynummern findet man unter www.stadt-zuerich.ch, Stichwort «Wildhut». 

Béatrice Christen / Goldküste24