Diese Wohnungskündigung erhitzte die Gemüter: Ein geschiedener Schweizer Familienvater muss per 31. Mai seine Wohnung verlassen, weil die Gemeinde Seegräben Platz für Geflüchtete braucht. Gemeindepräsident Marco Pezzatti erklärte dies damit, dass die Gemeinde die vom Kanton vorgegebene Aufnahmequote nicht erfülle.
Bizarre Wende
Doch nun nimmt die Geschichte eine schon fast bizarre Wende. Offenbar hat sich die Verwaltung von Seegräben verzählt. Auf Anfrage von TA-Media bestätigte Gemeindepräsident Pezzatti: «Ja, uns ist ein Fehler unterlaufen.» Nach einer Rücksprache mit dem Kanton stellte man fest, dass die Gemeinde Seegräben fälschlicherweise mehrere Asylsuchende nicht in die Aufnahmequote eingerechnet hatte.
Der Fehler sei unterlaufen, weil die nicht eingerechneten Personen wirtschaftlich unabhängig seien und deshalb keine Asylfürsorge bezogen hätten, erläutert Pezzatti. Das heisst: Eine Betreuung seitens der Gemeinde war nie notwendig. Des Weiteren dürfe man nicht vergessen, dass die Asylzahlen sehr dynamisch seien und sich stetig änderten.
Die Quote steige weiter an
Der betroffene Mieter hat von dieser Erkenntnis allerdings nichts. Die Gemeinde lässt ausrichten, dass die Kündigung nicht zurückgenommen werde. Es sei damit zu rechnen, dass mit den landesweit steigenden Asylgesuchen die Quote von Seegräben künftig weiter ansteigen werde.