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27.02.2023

Untersuchung gegen Polizisten nach Verletzung einer Frau

Eine Zürcherin hat mit ihrer Beschwerde ans Bundesgericht Erfolg gehabt. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN
Der Oberarmbruch einer Kirchenbesucherin ohne gültiges Covid-Zertifikat im Januar 2022 muss von der Zürcher Justiz untersucht werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Frau weigerte sich das Gotteshaus zu verlassen und musste von der Polizei abgeführt werden. Dabei kam es zur Verletzung.

Das Bundesgericht ist in einem am Montag veröffentlichten Urteil zum Schluss gelangt, dass nicht restlos geklärt sei, wie es zum Armbruch kam. Es hat das Zürcher Obergericht deshalb angewiesen, eine sogenannte Ermächtigung zu erteilen, die für eine Strafuntersuchung gegen Beamte notwendig ist.

Die Untersuchung richtet sich gegen einen der beiden an der Abführ-Aktion beteiligten Stadtpolizisten. Das Obergericht hatte die Ermächtigung nicht erteilt, weil es der Ansicht war, der von der Polizei angewandte Zwang sei angesichts der Gegenwehr der Frau verhältnismässig gewesen.

Um sich getreten

Die Polizisten hatten ausgesagt, es sei wahrscheinlich zur Verletzung gekommen, als sich die Frau haben zurückfallen lassen oder als sie anschliessend um sich trat.

Die Kirchenbesucherin argumentierte in ihrer Beschwerde, das Vorgehen der Polizei sei unverhältnismässig gewesen. Dass ihr Oberarm unter dem Griff des einen Polizisten gebrochen sei, begründe den Verdacht, dass dieser zu viel Kraft angewandt habe. (Urteil 1C_470/2022 vom 24.1.2023)

Keystone-SDA / Goldküste24