Ein 33-jähriger Zürcher musste sich kürzlich vor dem Bezirksgericht March verantworten. Seit seiner letzten Vorstrafe kamen nämlich innerhalb von knapp drei Jahren wiederum 24 Vorhalte – wie es in der Juristensprache heisst – zusammen, die von der Schwyzer Staatsanwaltschaft aufgelistet wurden. Unter anderem hatte er am Bahnhof Ziegelbrücke einer Familie einen Rucksack gestohlen. Der happigste Anklagepunkt betraf aber Tätlichkeiten gegen seine einstige Lebenspartnerin. Sie soll er «in einem Streit mit den Händen gepackt und auf den Boden geschleudert haben. Dann schlug er mehrmals mit den Fäusten ins Gesicht der am Boden liegenden Frau.»
Mehrere Monate Gefängnis
Dies alles führte dazu, dass die Staatsanwältin vor Gericht eine Freiheitsstrafe von 240 Tagen abzüglich 17 Tage Untersuchungshaft und eine Busse von 2300 Fr. forderte. Eine zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschobene Freiheitsstrafe von 30 Monaten sei ebenfalls zu vollziehen, wobei die ambulante Behandlung vollzugsbegleitend durchzuführen sei. Rund 7000 Fr. Verfahrenskosten sollte der Mann aus Zürich, der jetzt im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, ebenfalls berappen. Das Urteil des Bezirksgerichts March wird den Parteien schriftlich zugestellt.