Wie die Zürichsee-Zeitung berichtet, klärte die Baudirektion in den vergangenen Jahren ab, welche Gebiete sich für eine Windanlage eignen würden. Dabei hat sie neben den Windverhältnissen Kriterien wie die Nähe zu bewohnten Gebäuden, den Flugverkehr sowie die Tierwelt und den Landschaftsschutz berücksichtigt.
Kantonsweit ergaben sich 46 Potenzialgebiete. Fünf dieser Gebiete befinden sich in den Bezirken Horgen und Meilen. Es würde sich lohnen, Windenergie dort zu gewinnen. Ob sie sich tatsächlich eignen, ist noch offen. Doch für die Abklärungen hapert es an der Kooperation der möglichen Standortgemeinden. In vielen der betroffenen Gemeinden kommen die Pläne des Kantons nicht gut an.
Zollikon stimmt grundsätzlich zu
Der Gemeinderat hat dem Eintrag einer Fläche im Waldgebiet unweit der Zolliker Allmend grundsätzlich zugestimmt. Zuvor habe auch die Holzkorporation Zollikon als Waldeigentümerin ihr Einverständnis erklärt. Mit der Zusage ist jedoch laut Gemeindeschreiber Markus Gossweiler noch nichts entschieden. Alternativ-Energie-Projekten sollen jedoch keine Steine in den Weg gelegt werden. In Zollikon sind keine nachteiligen Immissionen auf das Siedlungsgebiet zu erwarten. Trotzdem müssen verschiedene Interessen wie Gewässerschutz, Auswirkungen auf Naherholgungszone und Wildbestand genauer untersucht und berücksichtigt werden.
Christoph Hiller (FDP) Gemeindepräsident von Meilen brachte die Güterabwägung mit Natur- und Landschaftsschutz schon zur Sprache. Trotzdem sollte man sich nicht grundsätzlich gegen das Projekt stellen.
Der Kanton bindet auch die Natur- und Landschaftsschutzverbände sowie die Windenergiebranche in die aktuelle Evaluation der effektiven Eignungsgebiete mit ein. In den nächsten Monaten sollen diese definiert werden.
Revision des Verfahrens
Danach werden die verbliebenen Eignungsgebiete in den kantonalen Richtplan eingetragen. Dafür braucht es eine Richtplanrevision und eine öffentliche Auflage. Dies könnte laut Gossweiler schon im kommenden August der Fall sein. Die Gemeinden könnten erneut mitwirken. Die Gemeinden bleiben in der Planung immer fest dabei. Wenn ein Energieversorgungsunternehmen in einem dieser Eignungsgebiete eine Windenergieanlage bauen wollen, so ist ein Planungs- und Bewilligungsverfahren nötig, bei welchem die entsprechenden Rechtsmittel ergriffen werden können. So sieht es zumindest das aktuell geltende Recht vor.
Weil aber in der Schweiz oft Rekurse von Anwohnenden oder Verbänden alles blockieren, plant die Baudirektion, die langwierigen Bewilligungsverfahren durch eine Revision des Planungs- und Baugesetzes zu beschleunigen. Die kantonalen Vorgaben sollen so geändert werden, dass es kein kommunales Recht der Einsprache gegen einen Standortentscheid mehr gibt.
Das würde heissen, dass kein Einspracherecht mehr bestehen würde. Doch vorerst bleibt das Einspracherecht im Planungs- und Bewilligungsverfahren wie bei jedem Bauprojekt.