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Schweiz
16.02.2023

Sparmassnahmen – keine Rente mehr für kinderlose Witwen?

Für 2024 bis 2026 werden Fehlbeträge von 2 bis 3 Milliarden Franken erwartet. (Symbolbild) Bild: pixabay
Das Minus für 2022 beträgt 1,6 Milliarden Franken, unter anderem weil Einnahmen aus der Verrechnungssteuer geringer ausfielen. Ein Defizit von 300 Millionen wäre laut Schuldenregelung erlaubt gewesen.

Die Ursachen für die Mehrkosten von zwei bis drei Milliarden Franken sind Mehrausgaben für den Asylbereich und die Prämienverbilligung, der Teuerungsausgleich auf den Renten sowie höhere Schuldzinsen. Dazu kommen Projekte wie Krippenfinanzierung, der Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative und die Erhöhung der Armeeausgaben.

Die neue Finanzministerin Karin Keller-Suter legt nun zwei Sparhebel an. Bei nicht gesetzlich festgelegten Ausgabenposten sollen jährlich rund zwei Milliarden Franken eingespart werden. Dies reicht nicht aus und deshalb müssen Gesetze geändert werden. Die Witwenrente soll reformiert werden. Doch der Bundesrat und das Parlament haben sich damit schon mehrere Male die Finger verbrannt.

Die Reform drängt sich sowieso auf, denn der Gerichtshof für Menschenrechte hat im letzten Oktober die geltende Ausgestaltung der Hinterlassenenversicherung als diskriminierend für die Männer beurteilt. Die gleichen Leistungen würden die Männer niemals erhalten, denn das Ziel von Keller-Suter ist, dass der Bund bei der AHV jährlich mindestens 100 Millionen Franken einspart. Das kann nur durch Abstriche bei den Witwenrenten geschehen.

Witwer sollen nicht leer ausgehen

Es wird auf Pläne zurückgegriffen, die 20 Jahre zurückliegen, so sollen kinderlose Witwen keine Rente mehr erhalten. Diese Minireform scheiterte 2004 in der Volksabstimmung. Bei der Rentenreform Altersvorsorge 2020 plante der Bundesrat einen weiter gehenden Abbau, liess die Witwenrenten aber mit Blick auf die Volksabstimmung unangetastet. Die Abstimmung verlor er trotzdem.  

Eine solche geplante Reform sieht vermutlich Übergangsregelungen vor. Es könnte sein, dass sich der Bundesrat auf eine Minireform beschränkt. Es würden dann einzig die kinderlosen Witwen keine Rente mehr erhalten, oder der Bundesrat könnte vorschlagen, dass Witwen nur bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder eine Rente erhalten, beziehungsweise bis 25, wenn diese die Ausbildung abgeschlossen haben.

Die Witwer sollen dank dem Strassburger Urteil nicht leer ausgehen. Die Witwer verlieren heute die Rente, sobald ihre Kinder 18 Jahre alt sind. Künftig sollen sie die Rente erhalten, bis ihre Kinder die Ausbildung abgeschlossen haben, höchstens bis diese 25 Jahre alt sind.

Armee

Kurzfristige Sparmassnahmen sind ein geringeres Wachstum der Armeeausgaben, als das Parlament verlangt hat. Damit erreichen die Armeeausgaben erst 2035 einen Anteil von 1 Prozent am Bruttoinlandprodukt statt 2030. Verteidigungsministerin Viola Amherd präsentierte am Mittwoch ein entsprechend angepasstes Rüstungsprogramm 2024 und einen reduzierten Zahlungsrahmen von 21,7 Milliarden für die nächsten vier Jahre.

(Quelle: Markus Brotschi, Bundeshausredaktor Tamedia, Schwerpunkt; Sozial-und Gesundheitspolitik, Journalist.)

Patricia Rutz, Goldküste24