Das Hochbaudepartement lobt die Änderung in höchsten Tönen, Kritiker reden von der Gefahr, dass das See- und das Limmatufer zugebaut werden.
Der Stadtrat hat die aktualisierten Hochhausrichtlinien und die entsprechende Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) verabschiedet. «Mit den Aktualisierungen wird die hohe Qualität von Hochhäusern in der Stadt Zürich noch verbindlicher gesichert», hält er fest. «Trotz der neuen Richtlinien bleiben die Hochhausgebiete in der Flächenbilanz insgesamt gleich gross wie heute.» Es gebe aber allgemein eine Verschiebung in Richtung Norden der Stadt. Zudem werde das Gebiet mit einer Beschränkung bis 80 Meter zugunsten eines neu eingeführten 60-Meter-Gebiets verkleinert.
Die Richtlinien zeigen, welche Gebiete der Stadt für die Erstellung von Hochhäusern geeignet und wo diese in welchen Höhen künftig möglich sind. Allerdings entspricht dies nicht immer der Realität. So liegen zum Beispiel die ETH Hönggerberg und die Uni Irchel im Perimeter von 40 Meter hohen Hochhäusern. An diesen Orten kann aber dank Sonderbauvorschriften bedeutend höher gebaut werden, das heisst bis zu 80 Metern auf dem Campus Hönggerberg. Weiter ging es der Stadt bei der Aktualisierung darum, die Hochhausrichtlinien vor dem Hintergrund drängender Herausforderungen in den Bereichen Ökologie (Stadtklima, Gebäudebegrünung, Netto-Null und graue Energie), Frei- und öffentlicher Raum (Erdgeschossnutzungen) und Gesellschaft (preisgünstiger Wohnraum) zu aktualisieren.
Je höher, desto anspruchsvoller
Gegenüber den Richtlinien von 2001 würden die neuen Richtlinien besonders in drei Punkten wesentliche Verbesserungen bringen, wie Katrin Gügler, Direktorin des Amts für Städtebau, an einem öffentlichen Podium ausführte: «Erstens werden die Gebiete geschärft, die für Hochhäuser geeignet sind. Zweitens schaffen wir die Voraussetzung, um Qualität noch verbindlicher einfordern zu können, und drittens gibt es mehr Mitsprachemöglichkeiten im gesamten Planungsprozess.» Thematisch gruppiert würden die Richtlinien zeigen, welche Anforderungskriterien in Abhängigkeit zur Höhe bei der Planung und Erstellung eines Hochhauses zu berücksichtigen sind.
Bei Hochhäusern bis 40 Meter ist ein gemeinschaftliches oder öffentliches Erdgeschoss Voraussetzung. Bei Hochhäusern bis 60 Meter braucht es zusätzlich einen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität und gemeinschaftliche Flächen in den Obergeschossen. Bei Hochhäusern zwischen 60 und 80 Metern südlich des Gleisfeldes und in Oerlikon ist ein Gestaltungsplan Voraussetzung. Das Erdgeschoss muss öffentlich sein. Weiter sind Massnahmen zur Hitzeminderung und zum Windkomfort notwendig sowie gemeinschaftliche Räume. Wie bereits mit der bisherigen Regelung sind nördlich des Gleisfelds in Zürich-West und Altstetten grundsätzlich Hochhäuser über 80 Meter möglich. Bedingung dafür ist – ebenfalls wie bisher – ein Gestaltungsplan.
Bei diesen Hochhäusern braucht es zusätzlich ein öffentliches Dach oder Dachgeschoss. Bei Hochhäusern über 60 Meter ist eine öffentliche Quartierveranstaltung notwendig. Beim öffentlichen Podium ging Christina Schumacher, Professorin für Soziologie, Institut Architektur Fachhochschule Nordwestschweiz, auf die sozialen Aspekte ein. Sie meinte auf eine entsprechende Frage, dass Kinder, die in Hochhäusern leben, nicht in ihrer Entwicklung gestört würden. Das öffentliche Leben müsse aber auf dem Boden stattfinden.
Astrid Staufer, Staufer & Hasler Architekten, Professorin Technische Universität Wien, hob hervor, dass der ökologische Fussabdruck bei Hochhäusern viel kleiner sei als bei anderen Bauten. Ihre Herleitung: Ein Abbruch von Hochhäusern sei meistens kein Thema. Hochhäuser seien folglich langlebig.