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Schweiz
04.02.2023

Neue Regelung an Volksschulen: Nicht mehr nur Noten zählen

Was ändert sich denn? (Symbolbild) Bild: pd
Die vom Erziehungsrat aufgegleiste Reform der Schülerbeurteilung tritt im kommenden Schuljahr in Kraft.

Schon 2021 hat der Schwyzer Erziehungsrat ein neues Beurteilungsreglement für die Volksschulen erlassen. Die Neuregelung, die der Lehrplan 21 verlangt, tritt nun wie angekündigt per Schuljahr 2023/24 in Kraft. Eingeführt wird das neue System jedoch nicht an allen Schulen gleichzeitig – im Bezirk March beispielsweise schon im nächsten Schuljahr, in den Höfen erst im übernächsten.

Ganzheitliche Beurteilung

Was ändert sich? An den Volksschulen wird es zwar weiterhin Noten geben, aber nicht nur. Neu besteht die «ganzheitliche Beurteilung» aus drei Teilen: dem Noten-Zeugnis, dem jährlichen Standortgespräch sowie dem Schullaufbahnentscheid. «Das neue Reglement stellt die Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund und ist somit für alle unterstützend », erklärt Tanja Grimaudo Meyer, die Leiterin des kantonalen Amts für Volksschulen und Sport.

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Der vollständige Bericht wurde im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 2. Februar 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo?Hiergehts zur Bestellung

Martin Risch, March24&Höfe24 / Goldküste24