Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Kanton
02.02.2023

Letzte Gelegenheit für Prämienverbilligung

Hat sich im Jahr 2022 das Einkommen verschlechtert? (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Hat sich im Jahr 2022 das Einkommen verschlechtert? Mit dem Online-Rechner der SVA Zürich kann man schnell und einfach den Anspruch prüfen. Das Resultat zeigt, ob sich eine Anmeldung lohnt.

Prämienverbilligungen sind dazu da, bei Personen mit tiefem Einkommen die Last der Kranken­kassen-­Prämien zu mildern. In der Regel bekommen jene die Antrags­formulare automatisch zugestellt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation vermutlich eine Entlastung zugute haben. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb man den Antrag nicht automatisch erhalten hat. Nachhaken kann sich aber lohnen. Denn entscheidend sind die finanziellen Verhältnisse im Jahr 2022.

Trennung, reduziertes Arbeitspensum, Arbeitslosigkeit

Die SVA Zürich verschickte im Sommer 2021 die Anträge für die Prämien­verbilligung 2022. Dafür musste sie sich auf vergangene Steuerfaktoren stützen. Wenn sich nun aber die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse im Jahr 2022 verändert haben, kann es sein, dass man eine Verbilligung bekommt. Beispiele dafür sind ein verschlechtertes Einkommen aufgrund einer Trennung, einem reduzierten Arbeits­pensum oder wegen Arbeitslosigkeit. Auch die Geburt eines Kindes kann zu einem Anspruch auf Prämien­verbilligung führen.

Die SVA Zürich empfiehlt: «Chance unbedingt noch nutzen und mit dem Online-Rechner den Anspruch prüfen.» Das geht ganz einfach – die Daten der aktuellsten Steuer­erklärung eingeben, und sofort erfahren, ob es sich lohnt, den Antrag 2022 auszufüllen. 

Anmeldefrist: 31. März 2023

Die Anmeldefrist für die Prämien­verbilligung 2022 im Kanton Zürich endet am 31. März 2023. Bis dann kann man unter www.svazurich.ch/nachmeldung den Antrag auf Prämien­verbilligung einreichen. 

SVA Zürich / Goldküste24