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Schweiz
31.01.2023

Autovignette aufkleben – letzte Chance

Morgen, am 1. Februar nicht vergessen, neue Vignette aufkleben! (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Wer noch keine Autobahnvignette 2023 an seinem Auto angebracht hat, sollte sich nun beeilen – ansonsten droht eine Busse. Denn die Vignette 2022 ist lediglich noch bis heute, 31. Januar, gültig.

Ab dem 1. Februar darf auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen nur noch mit der Autobahnvignette 2023 gefahren werden. Lenkerinnen und Lenker auf der Autobahn, die ohne sichtbar angebrachte Vignette unterwegs sind, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen.

Die Übergangsfrist fürs Anbringen der Autobahnvignette 2023 an der Windschutzscheibe läuft morgen ab. Die Vignette 2022 ist noch bis einschliesslich Dienstag, 31. Januar 2023, gültig. Der neue Aufkleber 2023 ist ab Mittwoch, 1. Februar 2023, für alle, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, obligatorisch.

Wo soll man die Vignette platzieren?

Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht des Fahrers zu behindern.

Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.

(Quelle: Finanznachrichten)

Vignette für mehr als 2200 km

Die Autobahnvignette ist gewissermassen das General Abo für die Benützung des 2254,5 Kilometer umfassenden Nationalstrassennetzes. Mit dem Unterschied natürlich, dass Autofahrende anders als ÖV-Benutzer ihr eigenes Rollmaterial mitbringen. Dafür ist die Vignette mit 40 Franken sehr günstig – eine Erhöhung auf 100 Franken haben die Stimmbürger vor neun Jahren in einer Referendumsabstimmung abgelehnt.

Vignette künftig auf Webportal

Die digitale Ausführung, E-Vignette genannt, wird über ein Webportal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden können. Die Klebe-Vignette indes verschwindet nicht, Automobilisten werden künftig die Wahl haben.

Patricia Rutz, Goldküste24 / March&Höfe24