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Oetwil am See
24.01.2023

Drei Monate nach der Tat – neue Erkenntnisse

Muss der Verdächtige noch in U-Haft bleiben? (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Erstmals liegen Informationen von offizieller Stelle über den wahrscheinlichen Tatablauf vor. Sie gehen aus einem Bundesgerichtsurteil hervor. Was war in der verhängnisvollen Nacht geschehen?

Das Urteil gibt laut der Zürichsee-Zeitung Einblick, was in der Nacht auf den 2. Oktober 2022 geschehen ist. Ein 19-Jähriger und das spätere Todesopfer suchten damals eine Wohnung in Oetwil auf. Der ortugiese und der Serbe – im ersten Polizeicommuniqué hiess es irrtümlich noch, Letzterer sei Schweizer – gingen offenbar mit der Absicht hin, zwei Dealer aus Oetwil auszurauben.

Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil vom «dringenden Tatverdacht», dass die beiden die zwei Oetwiler in der Wohnung überfallen hätten, um an Marihuana und Geld zu gelangen. Das spätere Todesopfer soll dabei ein Jagdmesser gezückt haben, sein Kumpane eine Luftdruckpistole. Welche Waffen im Spiel waren, war bisher nicht im Detail bekannt. Die Ermittler haben sich in der Öffentlichkeit bislang nicht dazu geäussert.

Gerangel verursachte Verletzung und Tod

Beim Versuch ihren Widersachern die Waffen abzunehmen, kam es zu einem Gerangel. Dabei wurden alle Beteiligten verletzt. Ein 24-jähriger Schweizer musste schwerverletzt ins Spital. Der 19-Jährige wurde leicht verletzt. Der 17-jährige Thalwiler fügte den beiden mutmasslich die Verletzungen zu. Dieser schleppte sich ebenfalls schwer verletzt aus der Wohnung und verblutete schliesslich unter dem Lastwagen. Sein 19-jähriger Kollege musste notoperiert werden.

Vier junge Männer gerieten aneinander, am Schluss waren drei verletzt und einer tot. Die Staatsanwaltschaft versuchte unmittelbar nach dem Vorfall, alle drei Überlebenden in U-Haft zu nehmen. Im Fall des 24-jährigen Schweizers aus Oetwil lehnte das Zwangsmassnahmengericht aber den entsprechenden Antrag ab. In U-Haft mussten hingegen der 19-jährige Schweizer aus Oetwil, der wohl der Tötung beschuldigt werden wird, sowie der 19-jährige Serbe.

Gegen den Serben läuft nun eine Strafuntersuchung wegen Raub, Angriff, Körperverletzung und Raufhandel. Die Verteidigerin monierte in Bezug auf die U-Haft einen Verfahrensfehler. Denn statt der üblichen 96 Stunden, dauerte es 135 Stunden, also mehr als fünf Tage, bis der Haftantrag eingereicht wurde.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Verzögerung nachvollziehbar sei, weil sich der Verdächtige im Spital befunden habe und dadurch die polizeiliche Einvernahme erschwert gewesen sei.

Die U-Haft sei gerechtfertigt, denn der Serbe könnte seine Aussagen auf die anderen am Streit beteiligten Personen abstimmen. Er bleibt also in Haft. Die Strafuntersuchung steht noch ganz am Anfang  und bis zu einer Gerichtsverhandlung dauert es noch eine Weile.

Patricia Rutz/Goldküste24