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Stäfa
20.01.2023

Schutzwürdigkeit genehmigt

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung auf. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Der Gemeinderat Stäfa hat am 29. November 2022 beschlossen:

Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen Thomas und Gabriela Pandiani, Pilgerweg 16, 8803 Rüschlikon und der Gemeinde Stäfa betreffend Beurteilung Schutzwürdigkeit, Unterschutzstellung, Schutzvertrag,Vers.-Nr. 1228 (Inventarobjekt), Laubstenstrasse 11, Kat.-Nr. 13662, 8712 Stäfa,
wird genehmigt.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stäfa während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Entscheids, für Dritte mit dieser Publikation.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Stäfa/Goldküste24