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17.01.2023

7 Anzeigen wegen vereister Scheiben

Mit derart vereisten Scheiben waren «GucklochfahrerInnen» in Kaltbrunn (o.), Sargans (l.u.) und Grabs unterwegs. Bild: Kapo SG
Am Montagmorgen wurden in Uznach, Kaltbrunn und andernorts insgesamt sieben LenkerInnen angehalten, deren Autoscheiben der Front und teils der Seite nicht genügend vom Eis befreit waren. Sie werden angezeigt.

Anlässlich Patrouillenfahrten konnten zwischen 6:20 Uhr und 7:15 Uhr in Kaltbrunn, Gams, Sargans, Grabs und Uznach fünf Autofahrer, eine Autofahrerin sowie ein Lieferwagenfahrer von Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen angehalten werden. Es wurde festgestellt, dass die Autos vereiste Front- und teilweise Seitenscheiben hatten. Diese wurden nicht genügend vom Eis befreit.

Die fehlbaren Fahrzeugfahrenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Alle Scheiben müssen eisfrei sein

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden. Bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern muss ebenfalls allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden. Motorhaube und Fahrzeugdach müssen ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden, damit weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr geraten.

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlung sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer und Gucklochfahrerinnen unter folgendem Link nachzulesen.

Kapo SG/Goldküste24