Das Komitee «NEIN zur neuen Gemeindeordnung, NEIN zum Stadtparlament» bat den Stadtrat, ihm im Begleitbüchlein zur Abstimmung über die Einführung einer neuen Gemeindeordnung vom 12. März einen Platz einzuräumen. Die Bevölkerung müsse auch über die negativen Seiten der neuen Gemeindeordnung und des Parlaments informiert sein, so das Komitee. Zugleich legte es dem Stadtrat nahe, auch die Aussagen von Stadtpräsident Martin Stöckling ins Abstimmungsbüchlein aufzunehmen, mit denen er das heutige politische System von Rapperswil-Jona - ohne Parlament - gelobt hat.
Rechtliches Vorgehen gegen Abstimmung
Doch der Stadtrat lehnte eine Stellungnahme des Nein-Komitees im Abstimmungsbüchlein eisern ab. Deshalb informierte sich das Komitee zur Rechtssituation und teilte dem Stadtrat am 3. Januar 2023 in einem Brief mit, er sei verpflichtet, auch die negativen Fakten zur neuen Gemeindeordnung offenzulegen. Gemäss Artikel 34 der Bundesverfassung dürfe nichts unterdrückt werden. Komme der Stadtrat dieser gesetzlichen Forderung nicht nach, könne gegen die Abstimmung rechtlich vorgegangen werden.