Der 84-jährige Senior versuchte damals den Türknopf der bereits angerollten Bahn zu drücken, stürzte dabei und geriet unter die Bahn. Die zugezogenen Verletzungen waren so schwer, dass der noch auf der Unfallstelle verstarb, und die Feuerwehr den Toten barg.
Wie die Zürichsee-Zeitung berichtet, muss die Kosten für einen solchen Unfall nach kantonalem Gesetz der Halter des Fahrzeugs übernehmen. Die Gebäudeversicherung stellte der Forchbahn AG eine Rechnung über 5135 Franken für den Feuerwehreinsatz.
Die Forchbahn AG sah sich nicht in der Pflicht und reichte Rekurs ein. Die Gebäudeversicherung und das Baurekursgericht wiesen den Rekurs ab. Somit gelangte die Forchbahn AG an das Verwaltungsgericht.
Die Forchbahn AG begründet, dass der Mann selbst schuld an seinem Unfall sei. Der Mangel hätte nicht am Bahnbetrieb gelegen, somit seien die Kosten nicht von der Forchbahn zu begleichen.
Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass die Bahnbetreiberin damit rechnen muss, dass heraneilende Passagiere versuchen, eine Strassenbahn zu erreichen und zwar immer. Es sei ein typisches Risikon einer Bahnbetreiberin. Daher sei es kein Selbstverschulden.
Die Forchbahn sieht den Fehler nach wie vor beim Verunfallten, der nicht die Fussgängerunterführung nutzte, sondern das Gleis überquerte, um die Bahn noch zu erreichen. Für das Verwaltungsgericht gilt auch diese Argumentation nicht. Sie meint sogar, dass die Forchbahn einen Zaun entlang des Gleises hätte ziehen können, um die Überquerung der Gleise zu verhindern. Die Unzulänglichkeiten der Forchbahn AG sind wohlbekannt, denn die Station Waldburg entspricht auch laut ihnen selber nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die Bahn plant den Baustart für die Massnahmen jedoch erst Anfang 2024.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Rekurs kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.