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Zollikon
16.01.2023

Zollikon hält Sie auf dem Laufenden

Am Sonntag, 12. Februar 2023 findet der erste Urnengang in diesem Jahr statt. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Ein paar wichtige Neuigkeiten im neuen Jahr, über die Sie die Gemeinde informieren möchte:

Privater Gestaltungsplan Oberhueb: Freigabe für Mitwirkungsverfahren

Die Vorlage «Privater Gestaltungsplan Oberhueb», bestehend aus den Bestimmungen, dem Situationsplan, dem Bericht nach Art. 47 RPV und dem Richtprojekt, wird ab 13. Januar 2023 öffentlich bei der Bauabteilung Zollikon, Bergstrasse 20, aufgelegt.

Während 60 Tagen sind alle Interessierten eingeladen, dem Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, Postfach, 8702 Zollikon, schriftlich Einwendungen zur Vorlage einzureichen. Ablauf der Frist: 14.03.2023.

Erneuerung Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung

Der Gemeinderat Zollikon hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2022 den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung der Gemeinde Zollikon aufgrund der Pensionierung eines bisherigen Nachführungsgeometers zu gleichen Bedingungen mit unveränderter Laufzeit erneuert. Vertragsnehmer sind der bisherige Nachführungsgeometer Martin Wehrli und neu Christian Kaul, beides patentierte Ingenieur-Geometer, c/o Acht Grad Ost AG, 8302 Kloten.

Der Nachführungsvertrag sowie der Gemeinderatsbeschluss können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Bauabteilung Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in doppelter Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Alte Landstrasse, Bushaltestelle Goldhaldenplatz

Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Strassengesetz (StrG) mit Rechtserwerb.

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 hindernisfrei angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Bushaltestelle Goldhaldenplatz hindernisfrei ausgebaut.

Rechtliche Hinweise und Fristen

Angaben zur Auflage

Gemeindeverwaltung Zollikon
Bergstrasse 20
8702 Zollikon

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche, zur Einsicht auf.

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Ergänzende rechtliche Hinweise

Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonstwie in ihren schutzwürdigen Interesse berührte Personen, Gemeinde sowie andere Körperschaft oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung Zollikon, Bergstrasse 20, Postfach, 8702 Zollikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

Einsprachen:
Frist und Gegenstand:

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren, Bestreitungen von Beitragsforderungen und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Unterlässt ein Grundeigentümer diese Einsprachen, wird gemäss § 23 Abtretungsgesetz angenommen, er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung bzw. der gestellten Beitragsforderung einverstanden und anerkenne mit Bezug auf seine eigenen Ansprüche zum Voraus die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungskommission.

Enteignungsbann:

Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes an darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung des Kantons an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die rechtlichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summarischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungsrechts hervorgegangenen Schaden Ersatz zu leisten. Nach Ablauf zweier Jahre vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden.

Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vorschriften vorgenommen würden, sind bei der Ausmittlung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen und verpflichten zum Ersatz des dem Exproprianten hieraus entstehenden Schadens.

Frist in Tagen: 30

Ablauf der Frist: 13.02.2023

Kontaktstelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich

Urnengang – 12. Februar 2023

Folgende Wahlen finden statt:

I.             Kantonsrats- und Regierungsratswahlen

1. Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern des Regierungsrates für die Amtsdauer 2023-2027

2. Erneuerungswahl von 12 Mitgliedern des Kantonsrates für die Amtsdauer 2023-2027

Detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 20. Januar 2023, nicht erhalten haben, können diese bei der Einwohnerkontrolle während den Öffnungszeiten beziehen.

Hier finden Sie auch noch eine Wahlanleitung in Leichter Sprache.

Gemeinde Zollikon/Goldküste24