Meilen, Kirchgasse (bestehend), Marktgasse und Hüniweg:
Die genannten Strassen werden als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Hinweis:
Diese Verkehrsanordnung steht unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss den Planunterlagen (öffentliche Auflage nach Strassengesetz §16 und §17 vom 16. April 2021) umgesetzt werden.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.