Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Männedorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert: Tramstrasse, zwischen dem Eintrachtweg und dem Sternenweg.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die
angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Unterstützende bauliche Massnahmen:
Diese Verkehrsanordnung steht unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen
Massnahmen gemäss den genannten Planunterlagen von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, ist diese Verfügung hinfällig. Rekurse gegen die unterstützenden
baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.