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13.01.2023

Keine Wildtiere füttern und Hunde an die Leine

Wildtiere und Vögel sind auch in harten Wintern nicht auf Fütterung der Menschen angewiesen. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Das auf den 1. Januar 2023 in Kraft getretene neue kantonale Jagdgesetz und eine entsprechende Ergänzung im Hundegesetz bringen Neuerungen mit sich.

Fütterungsverbot für Wildtiere und Vögel

  • (§ 18 Kantonales Jagdgesetz)

Wildtiere sind auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen. Durch die Fütterung an bestimmten Orten fördert man das gehäufte Auftreten der Tiere auf beschränktem Raum was zur Folge hat, dass Krankheiten leichter übertragen und verschleppt werden. Auch die damit einhergehende unnatürliche Veränderung des Sozialverhaltens führt immer wieder zu Problemen. Darum ist die Fütterung von Wildtieren, wie etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben nicht mehr erlaubt. Von diesem Verbot nicht betroffen ist das massvolle Füttern von Singvögeln, wie mit den beliebten Futterhäuschen im Winter, Wasservögel an Seen und Eichhörnchen.

Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand

  • (§ 11 lit. c Hundegesetz)

Immer wieder kommt es vor, dass Hunde sich der Kontrolle entziehen und ihrem natürlichen Jagdtrieb folgend Wildtiere jagen. Die Wildtiere verlieren dabei wertvolle Energie und verletzte Tiere verenden oft qualvoll oder müssen von ihren Leiden erlöst werden. Jungtiere gehen ein, weil das Muttertier fehlt. Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren. Deshalb gilt neu jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter ausserhalb des Waldes) eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Dafür wurde das Hundegesetz entsprechend angepasst.

Gemeinde Küsnacht/Goldküste24