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Küsnacht
12.01.2023

Vorteile einer gemeinnützigen AG bestätigt

Der Einfluss der Bevölkerung bleibt auch bei einer gemeinnützigen AG gross. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Eine rechtliche Beurteilung kommt zum Schluss, dass die gemeinnützige AG gegenüber anderen Rechtsformen klare Vorteile hat.

Die Beurteilung stammt von der Rechtsanwältin und Zürcher Professorin Dr. iur. Isabelle Häner und Rechtsanwalt Dr. iur. Florian Brunner. Sie kommen zum Schluss, dass die gemeinnützige AG gegenüber anderen Rechtsformen klare Vorteile hat und für den Betrieb von Alters- und Gesundheitszentren sowie der anderen Angebote besser geeignet ist als eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Der Einfluss der Bevölkerung bleibt auch bei einer gemeinnützigen AG gross.

Im Vorfeld der kommenden Abstimmung über die «Gesundheitsnetz Küsnacht AG», die am 18. Juni 2023 stattfinden wird, wurden immer wieder Unsicherheiten und Fragen bezüglich der Wahl der Rechtsform in die Öffentlichkeit getragen. Vor diesem Hintergrund holte die Gemeinde Küsnacht bei Prof. Dr. iur. Isabelle Häner und Dr. iur. Florian Brunner eine rechtliche Beurteilung ein. Diese bestätigt, dass die Errichtung einer AG in der Schweiz bei Ausgliederungen von Alters- und Gesundheitszentren üblich ist, konkrete Vorteile mit sich bringt und besser geeignet ist als eine öffentlich-rechtliche Anstalt.

Flexibilität – Rechtssicherheit

Die rechtliche Beurteilung hält fest, dass bei der gemeinnützigen AG ein «hohes Mass an Rechtssicherheit» gegeben ist, weil die Rechtsform der AG gesetzlich detailliert geregelt ist. Als gemeinnützige AG kann das Gesundheitsnetz Küsnacht mit grösster Flexibilität auf die künftigen Bedürfnisse der Bevölkerung reagieren. Gleichzeitig «bleibt der Einfluss der Gemeinde hoch», da die Gemeinde Küsnacht 100 Prozent des Aktienkapitals hält.

Sodann erlaubt es die Rechtsform der AG, dass die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden einfach möglich ist. Hingegen bestehen im Fall einer öffentlich-rechtlichen Anstalt bei einer solchen Zusammenarbeit erhebliche Rechtsunsicherheiten.

Demokratische Mitwirkungsrechte

Die rechtliche Beurteilung beschreibt an mehreren Stellen, wie die Stimmbevölkerung von Küsnacht über die Geschicke der AG bestimmen kann. Besonders erwähnt wird die Rolle der Bevölkerung beim Geschäftsbericht und der Jahresrechnung. So wird in diesem Fall die Gemeindeversammlung darüber abstimmen, ob der Gemeinderat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung genehmigen darf. Mit dieser «unüblich weitgehenden Befugnis» kommt die Oberaufsicht über die Gesundheitsnetz Küsnacht AG den Küsnachter Stimmberechtigten zu. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt wäre laut Beurteilung nicht demokratischer als eine gemeinnützige AG.

«Aussergewöhnlich partizipativ»

Laut Beurteilung gehen die Mitwirkungsrechte bei der geplanten Gesundheitsnetz Küsnacht AG aber noch weiter: Sie werden «aussergewöhnlich partizipativ ausgestaltet» und gehen «über den heutigen Status Quo hinaus». Es soll ein Beirat geschaffen werden, welcher gegenüber der Gesundheitsnetz Küsnacht AG die Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung vertritt und einen regelmässigen Austausch mit dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung pflegt.

Die rechtliche Beurteilung von Prof. Dr. iur. Isabelle Häner und Dr. iur. Florian Brunner sowie weitere aktuelle Informationen zum Projekt.

Gemeinde Küsnacht/Goldküste24