Dreimal schuldig: So lautet die Bilanz für die «Älpli»-Wirtin, den Hauptorganisator und einen Referenten einer infolge Coronamassnahmen illegalen Veranstaltung in Gommiswald.
Knapp zwei Jahre sind seither verstrichen. Am Dienstag ist es nun im Joner «Kreuz» zur Verhandlung vor dem Kreisgericht See-Gaster gekommen.
Kritik am Verhandlungsort
Zu Beginn der Verhandlung wurde die Wahl des Verhandlungsorts vom Organisator der Veranstaltung kritisiert und dessen Rechtmässigkeit in Abrede gestellt. Nur eine der Beschuldigten wurde anwaltlich verteidigt, die anderen beiden erschienen ohne Beizug einer Vertretung. Die durch die anwaltliche Verteidigung bei der Beweisführung in ihrem Rechtsbegehren aufgezeigten Punkte boten Einblick in die aus Sicht des Anwalts zum Teil dilettantische Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft und der von ihr beauftragten Ermittlungsbehörden. Daraus folgernd stellten zwei der Beschuldigten Anträge auf Freispruch in allen Punkten, die dritte Partei machte geltend, als Mensch und nicht als Person/Sache anwesend zu sein, enthielt sich jeglicher Äusserungen und verlies den Verhandlungsort während der Urteilsverkündung.
Im Gegensatz zu Verhandlungen gegen vermeintliche Gäste, bei denen viele freigesprochen oder deren Verfahren eingestellt wurden, kam es gegen alle drei Beschuldigten zu Verurteilungen mit Bussen. Der einzige Freispruch betraf eine «Missachtung der Gesichtsmasken-Tragepflicht».
Die Strafen im Einzelnen
Wirtin: 1'200 Franken Busse; 4'160 Franken Verfahrenskosten (minus 10%, weil sie nicht zu 100% schuldig sei); Bedingten Geldstrafe von 600 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren.
Hauptorganisator: Bussen von über 5'000 Franken.
Hauptredner: Bussen von 4'000 Franken und Einzug des bei der Veranstaltung gesammelten Geldes.
Die Wirtin kündige Berufung gegen das Urteil an. Ob dies auch der Hauptorganisator und der Hauptredner tun, ist gemäss Linth Zeitung nicht bekannt.