Eine Maskenverweigerin aus der March hat beachtliche Gerichtskosten zu bezahlen und findet, dass «normale Leute » von der Justiz in den Ruin getrieben würden, wenn sie nach Recht suchten. Der erste Strafbefehl lautete auf 100 Franken Busse wegen Nichttragens der Schutzmaske in öffentlich zugänglichen Räumen. Die Frau wehrte sich und wandte sich schliesslich ans Bundesgericht. Dort weigerte sie sich, den Kostenvorschuss von 3000 Franken zu bezahlen. Das führte dazu, dass das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintrat und ihr weitere Gerichtskosten von 1500 Franken auferlegte.
Schweiz
09.01.2023
09.01.2023 08:13 Uhr
Maskenverweigerin zog vor Bundesgericht

Die Märchlerin zog bis vor Bundesgericht.
Bild:
Keystone
Eine verurteilte Maskenverweigerin zog ihr Urteil bis vor Bundesgericht, wollte dort aber die Gerichtsgebühr nicht bezahlen.
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