Besteuerung von Vergütungen aus Photovoltaik-Anlagen
Ins Steuerbuch aufgenommen wurde auch ein Praxishinweis zur Besteuerung von Vergütungen aus Photovoltaikanlagen. Vergütungen aus Photovoltaikanlagen im Privatvermögen werden nach dem Nettoprinzip besteuert: Die in der Steuerperiode erzielten Vergütungen für den ins Netz eingespeisten Strom werden nur in dem Umfang besteuert, als sie die Aufwendungen für den aus dem Netz für den Eigenverbrauch bezogenen Strom übersteigen. Dies in Anlehnung an andere Umweltschutzmassnahmen (Solarkollektoranlage, Wärmeisolation, Wärmepumpenheizung usw.), bei welchen die eingesparten Energiekosten ebenfalls nicht besteuert werden.
Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Ebenfalls ins Steuerbuch aufgenommen wurde eine Änderung der Weisung der Finanzdirektion über die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese Weisung konkretisiert die Anwendung von § 13 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ESchG).
Gemäss dieser Bestimmung ist für die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer-Bemessung vom Verkehrswert des übergegangenen Vermögens auszugehen. Gemäss der an die bereits geltende Praxis angepassten Ziffer 24 der Weisung wird der Ertragswert von Liegenschaften aufgrund des Basiszinssatzes für die Kapitalkosten und eines Zuschlages für die Bewirtschaftungskosten ermittelt.
Diese Änderung betreffe nur die Erbschafts- und Schenkungssteuer und habe keinen Zusammenhang mit der laufenden Liegenschaften-Neubewertung für die Vermögens- und Einkommenssteuer.