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Kanton
05.01.2023

Wer Tauben füttert, zahlt 200 Franken Busse

Das neue Zürcher Jagdgesetz hat es in sich: Wer zum Beispiel Tauben füttert, muss mit einer Busse rechnen. Bild: pixabay.com
Im Kanton Zürich ist am 1. Januar das revidierte Jagdgesetz in Kraft getreten. Als Neuerung enthält es ein Fütterungsverbot für Wildtiere, worunter auch die Tauben fallen.

Für Taubenliebhaberinnen und -liebhaber ist eine neue Ära angebrochen: Seit Anfang Jahr dürfen die frei lebenden Haustauben im ganzen Kanton Zürich nicht mehr gefüttert werden, wie die «Zürichsee Zeitung» schreibt. Wer es trotzdem tut, muss mit einer Busse von 200 Franken rechnen. Aussprechen können sie sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch Wildhüter.

So ist es im überarbeiteten kantonalen Jagdgesetz festgehalten, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Die Sensibilisierung für das Fütterungsverbot ist wichtig, denn es gilt auch für andere Wildtiere - genauer: für jene Arten, die im Kanton Zürich vom Jagdgesetz erfasst werden . Dazu gehören beispielsweise auch Greifvögel, Elstern, Krähen, Füchse, Dachse oder verwilderte Hauskatzen.

«Igel sind der Jagdgesetzgebung nicht unterstellt. Sie dürfen weiterhin gefüttert werden», sagt Manuel Bünzli vom kantonalen Amt für Landschaft und Natur. Auch Eichhörnchen gehören in diese Kategorie, und aufs Füttern von Singvögeln muss ebenfalls niemand verzichten. Das massvolle Füttern von Wasservögeln, zu denen auch Möwen zählen, bleibt ebenfalls erlaubt.

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