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05.01.2023

Nacktradler wird gebüsst

Schuhe und Helm waren zu wenig Kleidung. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
Vergangenen Sommer radelte ein 54-jähriger Mann nackt durch Gossauer Gemeindegebiet. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Die Polizei staunte wohl nicht schlecht, als sie an einem Sommerabend Mitte Juni 2022 einem Mann auf einem Fahrrad begegnete, der nur mit Helm, Rucksack und Schuhen bekleidet war.

Wie zueriost.ch berichtet, liegt nun ein Strafbefehl gegen den Mann vor.

Davonradeln war keine gute Idee

Demnach soll der Velofahrer in der lauen Sommermacht auf einem Weg neben der Forchautostrasse entlanggefahren sein.

Die Patrouille der Kantonspolizei Zürich wollte den ungewöhnlichen Verkehrsteilnehmer kontrollieren. Doch als sie sich dem Velofahrer von hinten näherte, trat der offenbar in die Pedalen.

Lichthupe, «Stopp Polizei» und eine verbale Anhalte-Aufforderung inklusive Blaulicht habe der Nacktfahrer ebenfalls ignoriert.

Nach einer Fluchtstrecke von rund 750 Metern, davon 300 Meter auf dem Trottoir neben einer Strasse, konnte er angehalten werden.

Gegen Sitten-Normen verstossen

Davongefahren sei der FKK-Velofahrer, weil er Ärger befürchtete, wie es laut zueriost im Strafbefehl geschildert wird.

Der 54-Jährige ist nun der Hinderung einer Amtshandlung, der eventualvorsätzlichen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln sowie der Übertretung der kommunalen Vorschriften der Gossauer Polizeiverordnung verurteilt worden. Denn Nackt-Radeln verstosse gegen geltende Sitten und Anstandsnormen der Gemeinde Gossau.

Teure Radtour

Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 160 Franken verurteilt. Zu zahlen hat er eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 500 Franken. Dazu kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten. Total also 1300 Franken. (bt)

Zürioberland24/Goldküste24