Eberli, Rolf, 1953, Lic. iur., Brüschstrasse 15, 8708 Männedorf, bisher
wurde gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit Gemeinderatsbeschluss vom 7. Dezember 2022 in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden.