Sollte es zu verfahrenstechnischen Fragen kommen, würde er sich erlauben, die Versammlung für kurze Zeit zu unterbrechen. Weitere Ausführungen: Die Einladung für die Gemeindeversammlung ist im amtlichen Publikationsorgan, der Gemeinde-Homepage (und im Schaukasten), rechtzeitig publiziert und den Stimmberechtigten eine detaillierte Weisung auf Wunsch zugestellt worden ist. Sie konnte auch auf der Hombrechtiker Homepage heruntergeladen werden. Die Akten zur heutigen Versammlung waren während der vorgeschriebenen Zeit in der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Die nicht-stimmberechtigten Anwesenden werden gebeten, sich in die Empore zu begeben.
Die vom Wahlbüro anwesenden
- Arbnora Tafa, Leitung Wahlbüro
- Heidi Di Rocco, Eichstutz 5
- Vreny Mischol, Langacher 8
- Ursula Mohr, Haldenweg 16
- Martina Paulmichl, Grossacherstr. 56
- Lucia Probst, Eichtalstrasse 21
- Irene Stillhart, Haldenweg 2
werden als Stimmenzählerinnen vorgeschlagen und gewählt. Sie stellen die Anwesenheit von 291 Stimmberechtigten fest.
Gemeindepräsident Rainer Odermatt informiert, dass die publizierte Traktandenliste
mit einer zusätzlichen Anfrage gemäss § 17 Gemeindegesetz von Manuel Bayer, Aegerten 2, ergänzt worden ist und sie neu wie folgt aussieht:
- Anfrage nach §17 GG von Manuela Tremonte
- Anfrage nach §17 GG von Stephan Gafner
- Anfrage nach §17 GG von Manuel Bayer
- Neufestlegung Gemeindebeitrag für MINIMAX (Schulergänzende Tagesstrukturen): maximal CHF 200‘000 p.a.
- Einzelinitiative Jolanda Ferrat-Fluri, Eichwisweg 42, betreffend «Pumptrack mit
Freizeit- und Spielplatz» - Budget 2023 der Politischen Gemeinde und
- Festlegung des Steuerfusses
Er stellt sie zur Diskussion.
Marion Tobler-Rohr, Kreuzstrasse 8, stellt den Antrag, die Einzelinitiative von Jolanda Ferrat-Fluri als letztes Traktandum zu behandeln.
Stefan Sulzer, Oberschirmensee 1, stellt den Antrag, die Anfragen von Manuela
Tremonte und Stephan Gafner als letzte Traktanden zu behandeln und die Anfrage
von Manuel Bayer vor dem Traktandum Festlegung Steuerfuss.
Stephanie Huber-Berger, Sunnenbachweg 1, stellt den Antrag, die Einzelinitiative
von Jolanda Ferrat-Fluri als erstes Traktandum zu behandeln.
Abstimmungen (im Ausschlussverfahren gemäss § 23 GG)
1. Abstimmung
Der Antrag Marion Tobler-Rohr, Kreuzstrasse 8, erhält 32 Stimmen;
Der Antrag Stefan Sulzer, Oberschirmensee 1, erhält 6 Stimmen;
Der Antrag Stephanie Huber-Berger, Sunnenbachweg 1, erhält 128 Stimmen;
Der Antrag des Gemeinderates erhält 80 Stimmen.
Der Antrag Stefan Sulzer, Oberschirmensee 1, scheidet aufgrund der tiefsten Stimmenzahl aus.
2. Abstimmung
Der Antrag Marion Tobler-Rohr, Kreuzstrasse 8, erhält 26 Stimmen;
Der Antrag Stephanie Huber-Berger, Sunnenbachweg 1, erhält 139 Stimmen;
Der Antrag des Gemeinderates erhält 92 Stimmen.
Der Antrag Marion Tobler-Rohr, Kreuzstrasse 8, scheidet aufgrund der tiefsten Stimmenzahl aus.
3. Abstimmung
Der Antrag Stephanie Huber-Berger, Sunnenbachweg 1, erhält 134 Stimmen;
Der Antrag des Gemeinderates erhält 115 Stimmen.
Der Antrag Stephanie Huber-Berger, Sunnenbachweg 1, obsiegt.
Demnach hat die Gemeindeversammlung die Reihenfolge der Traktandenliste wie folgt
genehmigt:
- Einzelinitiative Jolanda Ferrat-Fluri, Eichwisweg 42, betreffend «Pumptrack mit
Freizeit- und Spielplatz» - Anfrage nach §17 GG von Manuela Tremonte
- Anfrage nach §17 GG von Stephan Gafner
- Anfrage nach §17 GG von Manuel Bayer
- Neufestlegung Gemeindebeitrag für MINIMAX (Schulergänzende Tagesstrukturen):
maximal CHF 200‘000 p.a. - Budget 2023 der Politischen Gemeinde und
- Festlegung des Steuerfusses
Rainer Odermatt, Gemeindepräsident, gibt weitere Informationen: Das Protokoll wird durch Gemeindeschreiber Jürgen Sulger erstellt.
Die Gemeindeversammlung wird auf einem Tonträger aufgenommen. Die Aufnahmen werden wieder gelöscht, nachdem die Beschlüsse der Gemeindeversammlung rechtskräftig geworden sind.
Der Vorsitzende bittet allfällige Rednerinnen und Redner, sich zu melden und erst nach Bekanntgabe von Name und Vorname mit dem Referat zu beginnen. Diese sind kurz zu halten, und die Inhalte müssen das traktandierte Thema betreffen. Zwischenrufe, Applaus oder Kundgebungen während oder nach den Diskussionsbeiträgen seien grundsätzlich fehl am Platz. Ist man der Auffassung, dass die Durchführung von Abstimmungen oder die Behandlung der Geschäfte nicht richtig ist, so ist dies sofort zu melden.