In elf der vom Regierungsrat 28 befragten Alters- und Pflegeheimen im Kanton Schwyz ist der assistierte Suizid innerhalb der Institution erlaubt, sechs Heime haben angegeben, dass dies bei ihnen nicht oder noch nicht möglich ist. Sie möchten aus ethischer, moralischer oder religiöser Überzeugung keine aktive Sterbehilfe anbieten.
Bei vier weiteren Heimen gibt es derzeit keine klare Regelung bezüglich dieser Thematik, von den restlichen sieben Heimen hat das Departement des Innern keine Antwort erhalten.
Gesetzliche Lage unklar
Zurzeit ist im Kanton Schwyz nur vorgegeben, «dass die Einrichtung ihre Haltung bezüglich Beihilfe zum Suizid regeln muss und die Mitarbeitenden in die Diskussion zu Fragen, welche sich zum Thema Sterben ergeben, einbezogen werden», wie aus der Antwort des Regierungsrats hervorgeht.
Ob es zu Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen kommt, ist unklar. In seiner Antwort erwähnt der Regierungsrat weder politische Vorstösse noch geplante Änderungen zur gesetzlichen Handhabung der Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Schwyz.