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Uetikon am See
16.12.2022

Erneuerungswahl Mitglieder Kirchenpflege

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchenpflege ordnet der Gemeinderat den 3. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 - 2026 für Sonntag, 12. März 2023 an.

Gemäss Art. 6 und 14 der Kirchgemeindeordnung vom
6. Dezember 2020 ist an der Urne zu wählen:

1 Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, mit evangelisch-reformierter Konfession. Der politische Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See ist nicht Pflicht. In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR werden leere Wahlzettel verwendet.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Postfach 718, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Uetikon am See, wahlleitende Behörde/Goldküste24