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Stäfa
16.12.2022

Festsetzung der Klärgebühr 2023

Rekurs kann innert 30 Tagen schriftlich erhoben werden. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Die Klärgebühr pro Kubikmeter Wasserbezug beträgt neu CHF 2.75 und die Grundgebühr beläuft sich auf CHF 15.14 pro Monat. Es kann Rekurs gegen diesen Beschluss eingereicht werden.

Gestützt auf Art 3.02 der Verordnung über die Abwasserbeseitigung, Teil II Gebühren, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 die Klärgebühr für die Periode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 auf 131% des Wasserzinses und die Grundgebühr unter Einschluss der Änderungen im Gewässerschutzgesetz zur Verminderung der Mikroverunreinigungen auf Fr. 14.15 pro Monat festgesetzt.

Bei diesem Klärgebührenansatz ergeben sich folgende Beträge (exkl. MwSt.)

Klärgebühr pro Kubikmeter Wasserbezug Fr. 2.75 (Vorjahr Fr. 2.75)

Grundgebühr pro Monat Fr. 14.15 (Vorjahr    Fr. 14.15)

Die Akten zu diesem Beschluss liegen während der Rekursfrist in der Gemeindevewaltung, Bauabteilung, 2. Stock Süd, Zimmer 201A, während den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Stäfa/Goldküste24