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16.12.2022

Tote an Drogenparty in Lachen

Unterlassung der Nothilfe wiegt schwer. Bild: Shutterstock
Fünf Personen müssen sich vor Gericht verantworten.

Einen tragischen Ausgang nahm am 2. August 2020 eine mehrtägige Party in einem Wohnhaus in Lachen. An der Feier starb ein damals 16-jähriges Mädchen. Sie verlor ihr Leben, nachdem sie nebst Alkohol, Medikamenten und Cannabis auch eine Morphinmischung eingenommen hatte und nicht rechtzeitig in ärztliche Behandlung gebracht worden war. 

Massnahme von neuneinhalb Jahren

Hauptangeklagt wurde ein heute 25-jähriger Schweizer. Der damals stark Morphin konsumierende junge Mann hatte das tödliche Morphingemisch mitgenommen. Ihm warf der Staatsanwalt im Wesentlichen vorsätzliche, eventuell fahrlässige Tötung durch Unterlassung vor. Er habe es ermöglicht, dass das Mädchen das Gemisch aus der von ihm unbeaufsichtigten PET-Flasche getrunken habe. Für den Mann, verlangte der Staatsanwalt eine Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken. Die Freiheitsstrafe soll zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben werden, die er bereits angetreten hat. 

Staatsanwalt fordert Gefängnis

Vor dem Strafgericht standen am zwei Tage dauernden Prozess gestern auch die 46-jährige Hausbesitzerin, ihr gleichaltriger Ehemann, ihr heute 20-jähriger Sohn sowie ein 21-jähriger Partygänger. Die drei Italiener und der Schweizer wurden vor allem der Unterlassung der Nothilfe angeklagt. 

Laut Staatsanwalt soll die Frau mit einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten (18 davon bedingt auf zwei Jahre), ihr Mann mit einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und der Sohn mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten (davon 12 Monate bedingt auf zwei Jahre) sowie einer Busse von 300 Franken bestraft werden. Alle drei sollen zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Schliesslich beantragte der Staatsanwalt für den 21-jährigen Schweizer eine auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Der Prozess wird heute Freitag mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt.

Vollständiger Artikel im Höfner Volksblatt/ March Anzeiger in der Ausgabe vom Freitag, 16. Dezember, zu lesen

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Ruggero Vercellone, March24&Höfe24 / Goldküste24