Der 34-jährige Albaner entwendete Uhren, Handtaschen, Schmuck und Bargeld. Seine Einbruchdiebstähle belaufen sich auf 28, wie die Zürichsee-Zeitung berichtet. Er muss in der Schweiz vor Gericht geradestehen, obwohl er nicht in der Schweiz wohnt. Die Summe des Diebesguts beläuft sich auf knapp einen Wert von CHF 110'000.
Die gestohlenen Wertgegenstände hat der Angeklagte für sich selbst verwendet oder verkauft, um seine Familie im Heimatland zu finanzieren.
Die bestohlenen Wohnungen lagen in Herrliberg, Uetikon, Hombrechtikon, Richterswil und Horgen. Der Angeklagte gibt an, dass seine Verzweiflung ihn lenkte. DNA-Spuren an Fenstern überführten ihn. Seine Eltern, beide mit einer IV-Rente sitzen im Gerichtssaal hinter ihm. Er wurde nun erst Jahre nach seinen Taten im Zug festgenommen, als er erneut in die Schweiz einreisen wollte. Seitdem sitzt er in Haft, beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug.
Sicher der gleiche Einbrecher
Am 31. März 2017 wurde in den frühen Morgenstunden in Herrliberg viermal eingebrochen. Es ist schier unmöglich, dass zur gleichen Zeit ein weiterer Einbrecher unterwegs war. Für die Staatsanwaltschaft besteht kein Zweifel, dass es sich um den gleichen Einbrecher handelt. Schon 2014 wurde er in Deutschland wegen Wohnungseinbrüchen zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. Für die Einbruchsserie in der Schweiz werden 65 Monate gefordert und einen Landesverweis von 12 Jahren.
Der Pflichtverteidiger beharrt darauf, dass nur DNA-Spuren wirklich auf die Schuldbarkeit hinweisen können. So müsste der Beschuldigte von zwei Dritteln der Delikte freigesprochen werden. Im Zweifelsfall müsste man ihn freisprechen.
Das Gericht geht nun von einer erheblichen kriminellen Energie aus und verurteilt zu 39 Monaten und einem Landesverweis von acht Jahren. Der Diebstahl war jeweils eines, doch schwerwiegender sei, dass der Mann eingebrochen sei, während die Bewohnerinnen und Bewohner geschlafen hätten. Dies könne schnell zu einem Kontrollverlust führen und ausarten.